Aufsatz 
Die Kellnerei des kurtrierischen Amtes Montabaur, nach ungedruckten Quellen dargestellt
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

mit Frucht, Salz oder anderer Ware durch Montabaur geführt oder in der Stadt verkauft, 2 Alb. Pfortengeld, für einen Sack Frucht auf einem Pferd 1 Heller. Wer Bückinge, Heringe, Stockfiſche, Schollen in der Stadt verſchleißt, zahlt von der Mark 2 Schilling, für Salz vom Gulden 2 Heller, für die in der Stadt gekaufte Frucht bei der Ausfuhr 4 Heller vom Malter. Bäcker, die Brot ausführen, entrichten für die Karre 3 Heller u. ſ. w.

Fremde Händler mit Gewürz, Schüſſeln, Leuchtern, Stahl, Ranzen, Schleierwerk, Schuhen, Rädern*), Gläſern, Kroppen**), Eiſen, Keſſeln, Zinnwerk, Buntwerk, Pelzwerk waren ver⸗ pflichtet, von der Mark 2 Schilling, vom Gulden 2 Heller abzugeben. Fremde Butterhändler zahlten vom Gulden 2 Heller, für ein Wollkleid der Verkäufer 2 Heller, der Käufer 1 Heller, ſpäter der Verkäufer 4 Heller. Wer 1 Ohm Wenydt(Farbpflanze, heute durch den Indigo ver⸗ drängt) verkaufte oder kaufte und ausführte, gab 2 Heller, wer mit Rötel, Alaun, Schmalz, Speck, Unſchlitt und Wachs handelte, ſchuldete 2 Heller von der Mark; desgl., wer Leder brachte oder als Gaſt Zwiebeln und Knoblauch feilbot. Das gehörte nebſt manchem anderen zurkrummen Zyſe. J. J. 1724/25 kamen 150 Gulden aus dieſer Zyſe im Amt Montabaur für den Kurfürſten ein.

An den Markttagen wurden zur beſſeren Ausnützung des Platzes und zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung, zumal da die Waren oft auf der Erde ausgebreitet lagen, Standplätze oder Bänke verlehnt und ein Marktzoll(nicht zu verwechſeln mit dem Einfuhr⸗ oder Durch⸗ gangzoll) erhoben. Dieſes Verfahren brachte etwas ein. Außer den 2 Wochenmärkten, an denen die Landleute Getreide, Butter, Hühner, Eier ꝛc. zum Verkauf anboten, fanden 6 Jahr⸗ märkte ſtatt, die wiederholt verlegt wurden. Die Marktordnung vom Jahre 1715 nennt 1) den Faſtenmarkt(Halbfaſtenmarkt), 2) den Oſtermarkt, 3) den Pfingſtmarkt, 4) den Petri⸗ oder Kirmesmarkt, 5) den Michaelismarkt und 6) den Chriſtmarkt. Auswärtige Händler wie ein⸗ heimiſche Kaufleute und Handwerker legten ihre Waren an beſtimmten Plätzen oder Ständen aus. Die Zahl derſelben war verſchieden. Z. B. am Michaelismarkt 1687 waren es 97 Stände, am Chriſtmarkt 119 Stände à 6 Heller, Pfingſten 1688 ſogar 127 Stände. Von den erſtgenannten erhielt der Kurfürſt 4 G. 5 Alb. 2 Heller. Die Stadt bezog nämlich den Löwen⸗ anteil, und Bürgermeiſter, Baumeiſter, Stadtſchreiber ſowie die Stadtknechte wurden für die Mühe des Einſammelns belohnt.

Es wurden auch die Preiſe für Fleiſch feſtgeſetzt. Z3. B. beſagt die Fleiſchtare vom 4. Nov. 1687, daß das Pfund Rindfleiſch 2 Alb., Schweinefleiſch 2 Alb. 6 Heller, Hammel⸗ fleiſch 2 Alb. 2 Heller, Kalbfleiſch 1 Alb. 6 Heller koſten darf. Die 1012 Metzger entrichteten für die FleiſchbänkeFleiſchſchären, jeder 57 ½ Alb., die 1922 Bäcker jeder 2 Schilling (Sch.= 16 Heller) an Martini, die 9 Schmiede eine Rente von je 3 Alb. für die Schleifſteine.

Die Viehmärkte waren gleichfalls eine Einnahmequelle für den Kurfürſten. Beim Pferdehandel zahlte der Käufer und der Verkäufer jeder 1 Alb.; bei Kühen jeder 4 Heller(oder zeitweiſe 1 Alb.), für ein Schwein oder ein Kalb 2 Heller(12 Alb.), für einen Hammel oder ein Schaf 1 Heller(2 Heller). Der Käufer mußte das Zeichen holen und bezahlen; er konnte dann vom Kaufgelde ſeine Auslagen zurückbehalten. Amtsuntertanen brauchten vom nicht verkauften Vieh nichts zu bezahlen, Fremde 12 Heller. Ende des 18. Jahrhunderts zahlte man vom Verkauf eines Pferdes 12 Alb., eines Ochſen 6 Alb., einer Kuh 4 Alb. ꝛc. Am Michaelismarkt d. J. 1687 gingen 3 Guld. 50 Alb, ein; der Kurfürſt empfing 1 Guld. 52 Alb. Am Pfingſt⸗ markt 1688 betrug die Summe in toto 3 G. 2 Alb.

*) Der Räder, ein Sieb.**) Eiſerner Topf zum Kochen des Viehfutters.