Aufsatz 
Die Kellnerei des kurtrierischen Amtes Montabaur, nach ungedruckten Quellen dargestellt
Entstehung
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Unterrichte der hier eingeführten Lehr- und Übungsbücher zu bedienen nnd ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark. Schüler, welche innerhalb eines Viertel jahres ein⸗ oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bezw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.

Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmi⸗ gung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt rechtzeitig die Er⸗ laubnis des Direktors einzuholen.

Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schulzucht zu unterſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze und beſon⸗ ders zur gewiſſenhaften Erledigung der Aufgaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler. Sie ſind in der Lage, perſönlich für eine gute körperliche und geiſtige Entwicklung der Söhne Sorge tragen, wöchentlich oder monat⸗ lich die Hefte derſelben einſehen und nötigenfalls Erkundigungen über Fleiß und Betragen beim Direktor oder den Lehrern einziehen zu können. Die Sprechſtunden werden durch einen Anſchlag im Flur des Gymnaſialgebäudes bekannt gegeben.

Beſuche in den letzten Schulwochen ſind nicht erwünſcht; jede Auskunft über das voraus⸗ ſichtliche Endergebnis des Schuljahres wird grundſätzlich vom I. Februar ab verweigert.

Der Gymnaſialdirektor: Prof. Dr. phll. et lur. M. Thamm.