Aufsatz 
Die Kellnerei des kurtrierischen Amtes Montabaur, nach ungedruckten Quellen dargestellt
Entstehung
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loszukommen. Zum Beſten des ſtädtiſchen Ärars und zur Gewinnung der Pachtſumme wurden von jedem Malter Weißmehl, das nicht aus den beiden Mühlen ſtammte, 12 Alb., von jedem Malter Roggenmehl 6 Alb. Einfuhrgeld erhoben. Im Jahre 1772 verwandelte man die untere Bannmühle in eine Papiermühle und gab ſie für 300 Rth. in After⸗Erbbeſtand. Die auf beiden Mühlen ruhenden Frondienſte wurden 1784 mit 1500 Rth. von der Stadt losgekauft.

Die anderen Mühlen im Amt zahlten weniger, jede von den 20 etwa 9 Alb.; die Mühlen in den 4 Kirchſpielen gaben 78 Gulden. a. 1775 beſtanden 47 Mahlmühlen im Amte. Die Ölmühlen brachten Ende des 18. Jahrhunderts durchſchnittlich 11 Rth. 28 Alb. ein. An Zins für die Waſſergänge der Walkmühle zahlten die Tuch- und Wollweber in Montabaur 18 M.(1 M.= 16 Alb.) Der Müllerknecht zog das Geld ein und behielt 2 Alb. für ſich. Die Lower(Cohgerber) entrichteten für den Waſſergang der gleichfalls im Sauertal gelegenen Lohmühle 16 Alb. zu Martini.

3. Von Wald und Weide. Die Wälder lagen hinter Dernbach. Dazu kam der Stelzen⸗ bach, Meiſerode und Malberg mit 4 Waldförſtern, die dem Kellner Rechnung legen mußten. Sie erhielten Anteil an Strafgeldern, vom Gulden 6 Alb., bei ſchlimmem Frevel den zehnten Pfennig, Anteil an Holz, auch bei Windbrüchen. Sie ſorgten für die Schweinemaſt und empfingen wöchentlich für je ein Schwein vom Herrn 1 Alb. Jeder Förſter durfte. 4 eigene Schweine mitmäſten und war am Gewinn beim Eckernverkauf beteiligt. St. Martini bekam jeder 1 Gulden zum Rock oder Tuch. Aus dem Spurckenwald oder Montabaurer Wald ließ der Kurfürſt als Fürſt und Herr der Stadt Bauholz und Brennholz holen; dorthin wurde auch die Herde in die Eckernmaſt getrieben.

Die Weiden verlehnte jährlich der Kellner gegen Geld(früher gegen Käſelieferung). Die Waldförſter, die Weinkauf oder Knechtrecht hatten, waren zugegen. Arzbach zahlte z. B. 7 Alb. für die Maiſerode und den Emſerweg, Neudorf 12 Gulden für die Maiſerode nud den Stelzenbach, Daubach und Stahlhofen 3 Gulden für den Stelzenbach.

Bauſtein⸗, Eiſenſtein-, Schieferſteinbrüche und Tongruben ſind in dem Bericht aus dem Jahre 1775 erwähnt ohne genauere Angabe des Ertrages.

4. Von den Zöllen. Auf Grund des Allmende⸗Obereigentums hatte der Kurfürſt die Sorge für Wege und erhob deshalb Zölle. Dazu kam in früheren Zeiten das Geleitsgeld für den Schutz, der Warentransporten gewährt wurdeé. Beſonders wenn große Meſſen ſtattfanden, durchſtreiften Landmilizen bei Tage und Nacht die Gegend.

Das Zolltarifweſen war eigentümlich geſtaltet. Mit Rückſicht auf die bloße Straßen⸗ benutzung waren die Transportmittel maßgebend. Da handelte es ſich um vierſpännige Wagen, zweiſpännige Karren, Laſttiere ꝛc. Nach Wert und Gewicht der Ware fragte man weniger. In allen Rechnungen herrſcht viel Unklarheit betr. der Zölle. Wegzölle und Acciſe ſind mit⸗ unter nicht genau getrennt. Nach Linz I. S. 313 gab es einen Kirchſpielzoll, Goldgulden oder hoher Landzoll genannt. Er galt in den 4 Kirchſpielen, in den Kameralorten Meudt und Dahlen ſowie in Molsberg. Aus einer gedruckten Verordnung vom 15. Januar 1734 kann man er⸗ ſehen, daß z. B. für ein Fuder Wein 4 Gulden, für 1 Malter Korn 3 Alb., für 1 Koppel Pferde 9 Alb., für 1 Hammel oder 1 Schaf oder 1 Geiß 6 Heller, für eine hochgeladene Karre mit 1 Pferd 1 G. 14 Alb., mit 2 Pferden 2 G. 9 Alb., für ein beladenes Pferd 4 Alb. 4 Heller zu zahlen waren. Ein anderer Zoll war der Bannzoll im Banne Wirges und Holler. Da koſtete es für jeden Ohm Wein 4 Alb., für 1 Malter Korn 1 Alb., auf jedes angeſpannte Pferd