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Holz, 24 Malter 6 Meſten Gerſte, 18 Malter Haber, 1 Wagen Heu à 6 Rth., 40 Hühner à 6 Alb. 54 Morgen Land bringen 59 Rth. 8 Alb. Dienſtwohnung im Schloß im Werte von 20 Talern. Ständige Accidentien 43 Thl. 27 Alb.
Ein nichtdatiertes Blatt(wohl auch aus dem 18. Jahrh.) enthält folgende Zuſammen⸗
ſtellung der Einkünfte des Kellners: 2 Fuder Wein, Ohm zu 6 Thl.= 36 Thlr., 2 Fuder, Ohm zu 4 Thlr.= 24 Thlr., 24 Mlt. Korn à 3 Thlr.= 72 Thlr., 18 Mltr. Haber
à 1 ½ Thlr.= 27 Thlr., 40 Hühner à 6 Alb.= 4 Thlr. 24 Alb., Geld 30 Thlr., Roſen⸗ thaler Hof 13 Thlr. 18 Alb. ½⅛ abgängig Holz 5 Thlr., von nichtzünftigen Metzgern und Bäckermeiſtern je 48 Alb.
Endlich ſchreibt Linz I p. 269:„Der Amtskeller rechnet den Ertrag ſeiner Beſtallung und der in unzähligen Kleinigkeiten beſtehenden Eſumenten zufolg unterm 18ten 8ten 1786 ad cameram eingeſchickten Berichts nach Abzug deren Laſten auf 920 Thlr. 23. Alb.“
Der Kellnerei⸗Schreiber bezog nach dem Saalbuch anno 1592 9 Gulden 9 Alb. Lohn und Accidentien, z. B. 6 Alb. bei der Heirat kurtrieriſcher Leibeigner in den 4 Kirchſpielen und in den Bännen Holler und Wirges.
Der Kellnereibote und andere Bedienſtete werden kurz auf den Schlußſeiten erwähnt.
Die Einnahmen der Kellnerei Montabaur.
In dem Kommiſſionsbericht über die Verbeſſerung des Amtes Montabaur, eingereicht a. 1775 vom Amtmann Leo, ſind die vielſeitigen Gefälle in ſtändige und unſtändige und letztere in perſönliche und dingliche eingeteilt. Dieſe Einteilung ſoll auch im folgenden zu Grunde gelegt werden.
Ständige Gefälle.
1. Als jährliche Vermögensſteuer der Bewohner von Montabaur ſind hie und da 200 Gulden erwähnt. Noch zur Zeit des Erzbiſchofs Otto von Ziegenhain(1418—1430) betrug die Summe, die alle Schaltjahre fällig war, 1000 Gulden. Erzbiſchof Otto verminderte dieſe Abgabe auf 200 G. jährlich.
2. Die Bede, eine feſte Reallaſt, war die Hauptabgabe für den Landesherrn. Sie war auf Grund und Boden reduziert und beſtand meiſt in Getreide. Die Bewohner der Stadt Montabaur gaben z. B. i. J. 1589 Lehnhaber 52 Malter. Im ganzen Amte kamen nach dem Lehn⸗ regiſter 225 Mlt. 4 Simmer ein. Es wurden nicht nur„die Inwohner“, ſondern auch„die Ußwohner“,„die Ußmärker“ herangezogen. Die Nachbarn ſchätzten die Güter ab. Auf ein Gut im Werte von 1525 Gulden zahlte der Bauer 2 Mlt. 1 Seſt. 2 Viertl. Hafer und 6 Alb. 9 Heller Geld. Bei den kleineren Beſitzungen der Häusler genügte die Herd⸗ oder Rauchſteuer. Alle„Hausgeſaß“ und die Feuer und Flamme hatten, auch Witwen brachten Martini ein Huhn. Nur Freihöfe und arme Leute, die um Brot bettelten, waren frei. Lag die zahlungs⸗ pflichtige Frau als Wöchnerin darnieder, dann blieb ihr das Huhn, der abgeſchnittene Kopf gelangte an den Herrn.
3. Das Pferd⸗ oder Dienſtgeld zahlten die 4 Kirchſpiele an Martini und Cathedra Petri Sa. 364 G. 22 Alb.
4. Das Grafen⸗ oder Dorfgeld(Nachtſelde) ſowie der Grafenhaber war eine Ablöſung in Geld oder Hafer für die früher übliche Stellung von Pferden, Troß, Wagen und Geſpann bei Kriegszügen oder für das Recht des Einlagers d. h. freien Quartiers der Herren und ihrer


