Aufsatz 
Die Kellnerei des kurtrierischen Amtes Montabaur, nach ungedruckten Quellen dargestellt
Entstehung
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Heb⸗ und Zinsregiſter buchen, alle Einwohner der Orte mit Vor⸗ und Zunamen in Liſten ein⸗ tragen und Arbeitszettel für Handwerker und Tagelöhner mit Quartalbericht dem Landrent⸗ meiſter einreichen.

Nach einer Verfügung vom Jahre 1660 hatte er vierteljährlich über ſeine Kellnerei Bericht zu erſtatten.

Aus dem Jahre 1770 ſtammt ein Schriftſtück des Inhalts, der Kellner ſolle einen Herrn vom Hofe für 5 Albus und 1 Quart Wein, einen Diener für 3 Albus und ½ Quart Wein bewirten.

Wie Linz Bd. I p. 173 berichtet, war der Kellner ebenſo wie der Amtmann und Stadtſchultheiß Ehrenbürger der Stadt und ſtand quoad forum contentiosum unter dem Juſtizſenat. Den Schirmgulden als einzige Perſonallaſt zahlte die Stadt freiwillig, von allen anderen Perſonallaſten war er wie ſeine Familie frei. Zu Kirchenkollekten pflegte er freiwillig beizuſteuern.

Das Einkommen des Kellners betrug i. J. 1592 bei freier Wohnung auf dem Schloſſe 20 Gulden Gehalt, dazu für die 4 Kirchſpiele 10 Gulden, dann 30 Malter Korn, 18 Malter Dienſthafer und 2 Fuder Dienſtwein aus der Kellerei Ehrenbreitſtein. Bei der Lieferung von Naturalien ſtanden ſich damals die Beamten nicht ſchlecht; ſie waren beſſer gegen Steigerung der Lebensmittelpreiſe geſichert als jetzt.

Anno 1700 beſagt der Nachweis der Dienſtbezüge eines Kellners: Geld 30 Taler Trier. Korn 24 Mlt. Haber 18 Mlt. Wein 2 Fuder, item Roſenthaler Hof loco salarii gegen eine Pacht von 4 Malter Korn und 2 Malter Pachthaber. Ein jeder, der in den 4 Kirchſpielen heiratete, zahlte ihm 1 Gulden, in den Bännen 18 Alb.; dann erhielt er noch 40 Hühner und 40 Fährtchen Heu.

A. 1710 ſteht in einer Beſtallung: 24 Mlt. Korn, 18 Mlt. Haber, 40 Hühner, 30 Gulden Moſel Thaler, 2 Fuder Wein. Den Roſenthaler Hof bebaut er gegen obige Pacht, bezahlt aber das Geſinde aus ſeiner Kaſſe. Er bezieht 14 Wagen Heu von der Hofmanns⸗ wieſe im Roſenthal. Die Fröhner muß er ſelbſt beköſtigen, auch bei der Ernte. Die kur⸗ trieriſchen Leibeigenen zahlen bei ihrer Heirat in den 4 Kirchſpielen 1 Gulden, im Banne Holler und Wirges 12 Alb. Er bekommt das Obſt im Baumgarten des Schloſſes, ein Stück Gemüſe⸗ garten auf dem Schloſſe und im Tiergarten ſowie einen Kappesgarten am Schloßberg und einen Wieſenanteil in Bladernheim. Den kleinen Zehnten(Kappes, Möhren, Hanf ꝛc.) im Dorfe Unters⸗ hauſen teilt er mit dem Pfarrer in Montabaur und den Deutſchherren zu gleichen Teilen.

Als Oberwaldförſter darf er ſeine Schweine zur Eckernmaſt in den Kammerwald Meiſen⸗ rod und Steltzenbach treiben laſſen. Im Tiergarten weiden 2 Ochſen und 1 Füllen, die ihm gehören. Abgängiges Holz, Windbruch bringt ihm gegen 2 Taler ein. Die kleine Jagd und Fiſcherei zum Behuf des Küchenregiſters ſteht ihm zu. Metzger und Bäcker, die nicht zünftige Meiſter werden, zahlen ihm 48 Alb. Zwei Müller(im Sauertal und in Allmannshauſen) ſollen ihm ſeine Frucht aus der Scheune aufs Schloß fahren und ohne Molter mahlen. Doch das tun ſie nicht immer; dennſie ſeyndt und pleiben Müller. Wird ein Mann in den Turm geſperrt, ſo erhält der Kellner einen Goldgulden. Indes der Turm brannte vor d. J. 1770 ab. Die Bänne Holler und Wirges ſind verpflichtet, dem Kellner Holz aus dem Vallendarer Wald zu holen und erhalten für jede Fuhre ein Brot. Heiligenroth muß Stroh und Heu dem Kellner in die Scheuer fahren.

Ein Schriftſtück a. 1770 gibt an: Gehalt 13 Rth. 18 Alb., 2 Fuder Wein, 42 Klafter