Aufsatz 
Der Versuch einer Schulreform im Amte Montabaur unter Clemens Wenceslaus, dem letzten Kurfürsten von Trier, nach ungedruckten Quellen dargestellt
Entstehung
Einzelbild herunterladen

14

er, wahrſcheinlich 1787, folgendeÜberſicht der neuen Vorſchläge zur Verbeſſerung der Schulen im Amte Montabaur aus.

A. Was die Abänderung mit den Pfarr⸗ und Filial-Schulen und derſelben letzteren betrift.

1. Die 17 Pfarrſchulen, die wirklich beſtehen ſämtlich an den Orten, wo ſie ſind, zu belaſſen.

2. Die 30 Filialſchulen, deren jede wirklich einen eigenen Schulmeiſter hat, wovon einige ſtän dig ſind, andere aber jährlich von den Gemeinden für einen gewiſſen Lohn gedungen werden, und die überhaupt ſehr unverhältnismäßig lociert ſind, da einige ganz nahe bei einander liegen, andere aber von den ihnen zugehörigen Ortern zu weit entfernt ſind dergeſtalt aufzuheben und respe zu verändern, daß

a. 18 Filialſchulen nach der anliegenden Tabelle bleiben ſollen,

b. die übrigen Ortſchaften des Amts den Pfarr⸗- und neuen Filialſchulen nach der Ausſicht der nämlichen Tabelle zugetheilt und respective verbleiben ſollen.

c. die Lehrer der 18 Filialſchulen als ſtändige Schulmeiſter zu erklären, die von den Gemeinden ohne Anfragen und Erlaubnis der Schulkommiſſion weder angenommen noch entlaſſen werden ſolten.

Von dieſen 18 Filialſchullehrern ſollen

a. die meiſten als ſtändige Gehülfen der Pfarrſchulmeiſter bei denſelben wohnen und täglich in den Schulort gehen und daſelbſt Schule halten.

b. Nur die Filialſchullehrer zu Elgendorf, Molsberg und Reckenthal ſolten als eigene von dem Pfarrſchulmeiſter ganz getrennte Schullehrer in dem Schulorte wohnen.

B. Was die Schule ſelbſt und die Zeit zum Schulgehen betrift. 1. alle Kinder zur Beſuchung der Winterſchule von Anfang des 7ten bis zur Vollendung des 14ten Jahres anzuhalten. 2. auch die Sommerſchulen einzuführen, da bis jetzt ſelbe nur pflegte im Winter gehalten zu werden. Und

a. zur Beſuchung dieſer ebenfalls alle Kinder vom 7ten bis zur Vollendung des 12ten Jahres anzuhalten.

b. zur Hauptarbeitszeit im Sommer dieſelbe von Morgens 68 Uhr halten zu laſſen.

C. Was die Einkünfte der Schullehrer und die denſelben zuzutheilenden Vorteile anbetrift.

Die Pfarrſchullehrer: Dieſe ſollen der Regel nach alle Einkünfte in dem ganzen Pfarrbezirke beziehen und zu dem Ende

a. das Schulgeld allenthalben gleich zu ſetzen und zwar für den Winter 18 Alb., für den Sommer 9 Alb. zuſammen 27 Alb. ſo daß in den Orten, wo das Schulgeld nicht ſo hoch ſeye, ſolches bis dahin erhöhet werde, und an jenen, wo mehr wie zu Heiligenroth, Helferskirchen und Hahn bezahlt würde, ſelbes bis auf dieſe Summe herabgeſetzt würde.

b. die Schulfrüchte ebenfalls allenthalben auf eine gleiche Quantität feſtzuſetzen, ſo daß jede Hausſtätte im ganzen Amt(die Stadt ausgenommen) einförmig ein Sömmer Haber und ein Sömmer Korn und zwar in Montabaurer Maß liefern ſolten.

c. die Küſtergebüren gleichfalls allenthalben auf 3 Alb. für Taufen und Ausſegnen 6 Alb. für Copulieren 12 Alb. für eine Hauptleiche, 6 Alb. für eine geringe Leiche und ein Glockenbrod zu beſtimmen. Dieſes Glockenbrod ſeye im ganzen Amt außer zu Helfers⸗ kirchen wo 2 Glockenbrod abgegeben würden, eingeführet.

d. An Holz den Schulmeiſtern, die ihr Auskommen nicht hätten, anſtatt der bisherigen Schulſcheider