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Kurfürſt Clemens Wenceslaus führte den richtigſten Reformgedanken aus, wenn er die Gründung einer Normalſchule und Berufung einer Schulkommiſſion vornahm. Er wollte tüchtige Lehrer heranbilden, ſie beſſer beſolden und das Schulweſen durch die Kommiſſion überwachen laſſen.
Die Grundſätze der betr. Verordnungen ſind kurz folgende:
I. für die Normalſchule, gegründet am 11. November 1784,
1) Niemand wird ohne ein von der Normalſchule ausgeſtelltes Befähigungszeugnis als Lehrer verwendet.
2) Die Gemeinden dürfen einen Lehrer weder präſentieren, noch ein- oder abſetzen.
3) In der Normalſchule wird theoretiſcher und praktiſcher Unterricht erteilt.
4) Auch Geiſtliche dürfen dem Unterricht in der Normalſchule beiwohnen.
5) Studierte und Nichtſtudierte finden Aufnahme. Der Kurſus beginnt Anfang November oder Oſtern.
6) Der Unterricht wird koſtenfrei geboten, für Unterhalt muß jeder ſelbſt ſorgen, ärmere Normaliſten erhalten Unterſtützung.
7) Einjähriges Studium iſt erforderlich. Die beſtandene Prüfung wird durch ein Reife⸗ zeugnis beurkundet.
8) Nach Oſtern werden bereits angeſtellte Lehrer in Koblenz nachgeprüft, ſolche die weit entfernt wohnen, an Ort und Stelle durch die Schulkommiſſion.
Die Gemeinde, welche ſich gegen I. 2 verging, mußte 10 Gold⸗Gulden Strafe in die Schul⸗ kaſſe zahlen.
II. Inſtruktion für die Schulkommiſſion.
Die Kommiſſion hat die Aufſicht über Lehrer und Methode in der Normalſchule. Es dürfen nur fähige Kandidaten nach ſtrenger Prüfung in der Zahl 10—18, höchſtens 20 Aufnahme finden. Die Vorbereitung muß genau nach dem Hauptplan und nach der Normallehrer⸗Inſtruktion erfolgen u. ſ. w.
Als Einkommen für jeden Lehrer wird feſtgeſetzt:
1. Hundert Reichstaler Gehalt, zahlbar an den vom Bürgermeiſter beſtimmten Terminen. Freie, bequeme Wohnung.
Ein Bürgeranteil an allen Gemeinde⸗Nutzbarkeiten.
Etwas Feld, Wieſe oder wenigſtens Garten.
Ein Los Holz von der Gemeinde für ſich und ſoviel daneben, als für die Heizung der Schulſtube erforderlich iſt.
6. Vier Malter Korn Montabaurer Maß.
Ältere Schulmeiſter müſſen zur Sommerzeit terminweiſe auf 4—6 Wochen in die Normal⸗ ſchule einberufen, in der neuen Methode unterwieſen und bei gänzlicher Untauglichkeit aus dem Dienſte entlaſſen werden.
Die Kommiſſion ſoll jedes Jahr eine tabellariſche Überſicht über die Stellen nebſt Ver⸗ beſſerungs⸗Vorſchlägen einreichen und jährliche Viſitationen durch Mitglieder oder Beauftragte vor⸗ nehmen laſſen.
Von Weisheit zeugt noch der Zuſatz, daß in den erzſtiftiſchen Nebenſtädten beſonders fähige Lehrer angeſtellt oder älteren Amtsgenoſſen zur Aushülfe gegeben werden ſollten, um Muſterſchulen zu ſchaffen.
Die Tätigkeit der Schulkommiſſion zeigte ſich außer in den früher erwähnten Reviſionen darin, daß ſie Berichte über das Schulweſen im Amte Montabaur und Verbeſſerungsvorſchläge vom Amtsverwalter Linz einforderte. Nachdem dieſer mehrere Einzelberichte eingereicht hatte, arbeitete
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