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beſchränkte man die Abgaben bei Anſtellung eines neuen Lehrers mit deſſen Zuſtimmung. Ohne Ärger ging es hierbei für den Lehrer nicht ab, wenn er genötigt war, Schulfrüchte beizutreiben oder nicht lieferbare Sorten annehmen ſollte. Oft lieſt man„Glockenbrot“, von jeder Hausſtätte geliefert. Es war wohrſcheinlich eine Abgabe für das Läuten.
Zu den Einkünften der Lehrer gehörte auch freies Holz. Dieſes wurde ihnen in einigen Gemeinden als ſogenanntes„gemeines Holzlos“¹) ebenſo wie den zum Empfang von Holz berechtigten Dorfbewohnern geliefert, oder man rechnete bei der Lieferung auf je 6 Kinder 1 Wagen, der manch— mal nicht voll geladen wurde, oder die Kinder brachten je ein Scheit(Schulſcheit) pro Tag mit; endlich gab man in holzarmen Gegenden den Lehrern ſtatt des Holzes einen Erſatz in Geld, und zwar 4 Taler für die Klafter.
Die Küſtergebühren waren nicht allgemein feſtgeſetzt. Manche Lehrer erhielten nichts für ihre Bemühungen. In Meudt zahlte man 9 Alb. und 3 Brote bei einer„großen Leiche“, 2 Alb. und 2 Brote bei einer„kleinen Leiche“. Als Jahreseinnahme dieſer Art rechnete man bei einem ſolchen Lehrer mehr als 17 Taler aus. In Hundſangen zahlte man dem Lehrer 3 Alb. beim Taufen, 6 Alb. beim Kopulieren, 18 Alb.„bei einer großen“, 9 Alb.„bei einer kleinen Leiche“ u ſ. w.
Gärten, ÄAcker und Wieſen waren in verſchiedenen Größen den Lehrern zugeteilt. Jeder Pfarrſchulmeiſter beſaß das Recht, Vieh auf die Gemeindeweide zu ſchicken.
Einige Lehrer waren kontraktlich gebunden, ihre Vorgänger bis zu deren Tod zu entſchädigen, z. B. der Schöneberger mit 7 Malter Korn und 20 Talern bei einem Gehalt von 98 Talern und 32 Alb.
Ein beantragter Zuſchuß ex cassa wurde ihm abgeſchlagen, weil er eine reiche Frau und eigenes Feld beſaß, ergo den Tod des Alten abwarten konnte.
Der Lehrer in Boden mußte im Sommer als Tagelöhner zu den 17—18 Talern Jahres⸗ gehalt etwas hinzu verdienen. Freie Wohnung hatte er auch nicht.
Das Gehalt der einzelnen iſt ſehr verſchieden angegeben, für Pfarrſchulmeiſter mit 76— 100 Talern, für Filialſchulmeiſter mit 20 Talern Koſtgeld und 10 Talern Lohn oder mit freier Wohnung und Koſt und 14 Talern Lohn. In einigen Filialdörfern gingen die jungen Lehrer abwechſelnd zu den Bauern zum Mittageſſen.
In den 80er Jahren galt folgende Geldberechnungstabelle:
„Das Malter Korn 4 Taler.
Der Sömmer 18 Alb.
Das Malter Hafer 2 Taler.
Der Sömmer 9 Alb.
Der Ertrag eines Morgens Garten oder Acker oder Wieſe zu 160 Ruten 2 Taler 36 Alb.
Die Klafter Holz 4 Taler.
1 Wagen 1 Taler.
Schulſcheite, von jedem Kind, 6 auf 1 Wagen gerechnet,= 9 Alb.“
Schulgebäude fehlten beſonders in den kleinen Orten. Man wechſelte mit dem Schulzimmer, oder eine Stube im Backhauſe wurde dazu eingerichtet.
In Herſchbach gab der Dorfhirte ſeine Wohnung her, in Heilberſcheid war das Schulzimmer an die kleine Kapelle angebaut.
Man ſieht, die Schulverhältniſſe waren in mancher Hinſicht verbeſſerungsbedürftig.
¹) Die Klaftern wurden mit Nummern verſehen und in den Gemeinden wegen der nicht gleichen Be⸗ ſchaffenheit des Holzes oder wegen der für Geſpanne mitunter ungünſtigen Lage der Holsſchläge verloſt.


