a. Wenn die Gemeinden ſolches in natura liefern könnten, einen Wagen für 6 Schulkinder und ſo bei mehreren Schulkindern verhältnismäßig mehr zuzutheilen. b. Wenn ſie aber das Holz nicht in natura liefern könnten, eine Abgabe von 9 Alb. Holz geld auf jedes Schulkind zu beſtimmen. Von dieſem Holz und respe Holzgeldern aber, die der Pfarrſchulmeiſter in dem ganzen Pfarrbezirke ſowie die vorhergehende Einkünften allein beziehet, ſoll zur Einheitzung der Schulzimmer in den Orten, wo ſtändige Filialſchulen errichtet werden, nach derſelben Not⸗ durft abgezogen werden. e. An Gärten wenigſtens 25— 30 Ruthen jedem Schulmeiſter durch die Gemeinde anſchaffen zu laßen, in Anſetzung der Äcker und Wieſen es noch bei dem jetzigen Zuſtand zu belaßen. f. die Kinder der Schulmeiſter in allen von ihnen bedient werdenden Ortſchaften als Nachbar— kinder zu erklären, und ſie alſo von dem Einzugsgelde bei Verehelichungen zu befreien.— Das Waidrecht hätten ſie ohnedem in ihren Wohnörtern. 2. Die Filialſchullehrer. Von dieſen A. jene die als Gehülfen der Pfarrſchulmeiſter angeſtelt würden, welcher die meiſten ſind, a. Koſt und Wohnung bei dem Pfarrſchulmeiſter zu geben b. und ihnen von ſolchen ein kleines Salarium an Geld ertheilen zu laßen. c. dagegen aber ſoll der Pfarr-Schullehrer alle Renten in dem ganzen Pfarrbezirk beziehen. B. jenen aber, die nicht als Gehülfen ſondern als eigne von den Pfarrſchulmeiſtern ge⸗ trennte Filial⸗Schullehrer angeſtellt würden, nemlich dem zu Elgendorf, Molsberg, Reckenthal und auch Herſchbach die ihnen in der Tabelle zugetheilten Revenüen nach dem verbeſſerten Ertrage eigends zu überlaßen.“ Aus dem großen Schulfonds wurden Zuſchüſſe geleiſtet. Nach einer Aufzeichnung vom 27. Mai 1787 bezog 1. Montabaur 100 Taler für einen zu adjungirenden Schulmeiſter(Tirocinium). 2. Elgendorf 15 Taler, 3. Holler 10 4. Ober⸗Elbert 15 5. Weidenhahn 10 6. Heiligenrod 15 7. Nieder⸗Erbach 15 8 Pütſchbach 15 7 9. Steinefrenz 15
2 Sa. 210 Taler.
Linz rechnete aus, daß von den 12 000 Talern der Abteien 6000 für die Hauptſchulen, 6000 für die Landſchulen zu verwenden ſeien. Das Amt Montabaur machte den 5. Teil des niederen, den 13. Teil des ganzen Erzſtiftes aus und konnte für die Dorfſchulen 461 Taler 29 ½ Alb. beanſpruchen. Am 23. Juni 1787 beantragte Linz, daß die Schulfrüchte an einem beſtimmten Tage an den Orts⸗ vorſteher geliefert und das Schulgeld pro Quartal bezahlt werden ſollte.
Wiederholt vernahm er i. J. 1788 Landlehrer zu Protokoll und ſandte dieſe Schriftſtücke nebſt neuen Tabellen an die Schulkommiſſion. Ähnlich verfuhr er 1789. Im Juni erſchien jeder Lehrer bei ihm und gab ſeine Einkünfte an. Am 23. Juni 1789 verweilte Mathie in Montabaur, um Schyierigkeiten bei der Gehaltsregulierung der Landlehrer zu beſeitigen. Er hielt es für richtig, eine Neueinteilung der Filialſchulen vorzunehmen und jedem Seelſorger durch das


