geld für jeden Schüler. Beide bewohnten im Schulgebäude 2 bezw. 1 ſchlechtes Zimmer. Es wurden 49 Schüler in 4 Klaſſen unterrichtet, die Tironen waren noch beim Trivialſchulmeiſter.
Der ältere Profeſſor hatte die Syntax und Poëtica, der andere die Infima und Secunda. Wegen der ſchlechten Leiſtungen im Tirocinium war man gezwungen, die Infima und Secunda zu trennen. Die Schüler ſtammten meiſt aus Montabaur,„ziemlich gute subjecta“. Examen pro ascensu war üblich, ebenſo conjugationes pro praemiis, zugleich pro ascensu. Von morgens ½ 6— ½ 7 Uhr hielten die Profeſſoren Silentium ab, dann unterrichteten ſie von 7—9 Uhr. Nach dem Gottes⸗ dienſte begann das Silentium und dauerte bis 11 Uhr. Nachmittags fing das Silentium um! Uhr an, der zweiſtündige Nachmittagsunterricht um 2 Uhr; von ½ 5— 7 Uhr war wieder Silentium.
Die Unterrichtsgegenſtände ſtimmten mit denen in Koblenz überein. Gemäß der Stunden⸗ verteilung wurden um 7 Uhr die lectiones abgehört, nachher kamen, wie der Bericht wörtlich beſagt, „explicatio linguae Latinae, Freitags die griechiſchen, Dienstag historie, Mittwoch geographie. Donnerstag Rechenkunſt und Mathematik. Die ganze Schule hindurch. Nachmittags dasſelbige. Die lateiniſche Sprache bleibt alle Tage. Sonntags von 8—9 Uhr Katechismus. Mittags bis 2 Uhr Chriſten Lehre, Sonntags iſt auch Silentium von 4—6.“
Spieltage waren Dienstag und Donnerstag je ½ Tag. Kompoſitionen fanden alle 14 Tage und ſolche durch den Landdechanten alle Monate ſtatt. Prämien beſtanden aus braunchbaren Büchern, welche die Stadt bezahlte.(In summa für 27 Taler.)
Am 7. Oktober 1776 erließ der Kurfürſt eine ſtrenge Maßregel auf den Rat des Freiherrn
eine separatio und beſondere doctio von zweyen magistris oder instructoribus oder einem magistro und prae- ceptore, ohne Eingrief einer dem andern, vorgenommen werde“. 3
Trotz alledem ſchien die höhere Schule nicht zu blühen. Denn in einer Sitzung des Stadtrats vom 29. Oktober 1757 wurde feſtgeſtellt, daß die Mittel zur Erhaltung der Schulen nicht ausreichten. Man machte verſchiedene Vorſchläge. Die einen wollten die Schule geſchloſſen ſehen, bis der fundus durch Zinſen gewachſen ſei, andere rieten, die beiden unteren Klaſſen, Infima und Secunda, deren Lehrer 100 Taler erhielten, auch den Franziskanern anzuvertrauen und für alle 5 Klaſſen einen Zuſchuß von 150 Talern zu bewilligen. Die übrigen Zinſen aus dem Schulfonds ſollten für ſonſtige Schulausgaben, die aus der ſchlecht dotierten Stadtbaumeiſterei beſtritten wurden, verwendet werden. Ein dritter Antrag lautete, man ſolle auch die Franziskanerſchulen aufheben und die früher geſammelten Kapitalien zum Baufonds für eine neue Franziskanerkirche ſtiſten. J
Für den Fall, daß die 2 unteren Klaſſen mit den 3 oberen der Franziskaner verbunden werden konnten, hatte man beſondere Bedingungen geſtellt, deren Inhalt einen flüchtigen Einblick in das damalige Schulleben gewährt.
1. Der Magiſtrat will ſich die Oberhand über alle 5 Klaſſen vorbehalten und notwendige Änderungen bezw. Verbeſſerungen vornehmen.
2. Er will wie bei den Pfarrſchulen eine Deputation zum Schlußexamen ſenden.
3. Die Herrn patres magistri ſollen verpflichtet ſein, aus den fähigſten rhetoribus praccepiores pro syntaxi, secunda et infima anzuordnen und zur Erhöhung des Reſpektes für die praeceptores den rhetoricis und poeticis allen Umgang mit den übrigen Schülern verhieten.
4. Sie ſollen darauf achten, daß alle Studenten Punkt 5 Uhr im Silentium erſcheinen und dort bis ,27 zur Erlernung der repetitiones und lectiones bleiben. Dann holen ſie ihr Frühſtück und gehen Punkt 7 Uhr zur hl. Meſſe. Die praeceptores müſſen auf Ruhe und Ordnung halten.
5. Nach der hl. Meſſe iſt Schule bis 10 Uhr und Silentium bis 11 Uhr.
6. Von 11—12 Uhr Mittagpauſe. Punkt 12 Uhr beginnt das Silentium zur Erlernung der Nachmittag⸗ lectiones und dauert! Stunde. Von 1—124 Uhr Unterrichf, dann ½ Stunde Veſperzeit.
7. Punkt 4 Uhr Silentium bis 7 Uhr zu Kompoſitionen, welche die praeceptores jedem nach und nach corrigieren ſollen..
8. Die patres magistri müſſen darauf ſehen,„daß die nota lingune als auch die einem Studenten wohl anſtehende urbanitet möglichſt beigebracht werde“.
9. Es ſoll den Studenten alle Sonn⸗ und Feiertage der Katechismus von 1—2 Uhr erpliciret und Gottes⸗ furcht gelehrt werden. 1
10. Die patres magistri mögen darauf achten, daß die Studenten modeste in die Kirche gehen und fleißiger und erbaulicher der Andacht beiwohnen. Der Schluß lautet:„All das übrige hierin nicht bemerkte über⸗ laßet man lediglich der Dexteritet eines zeitlichen Herrn patris praefecti und je beßer und ordentlicher alles wird observiret werden, je vergnügter Magistratus ſich darüber bezeigen wird.“
Zur Verſchmelzung oder Aufhebung der 5 Klaſſen iſt es damals wohl nicht gekommen; erſt 1779 und 1780 hat eine Einſchränkung auf Grammatik d. h. die 3 Klaſſen Infima, Secunda und Syntaxis ſtattgefunden.


