Aufsatz 
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

22 detes Verhältniß fand in der Nationalunternehmung der Griechen, im trojaniſchen Kriege, zwiſchen den einzelnen Königen und Führern der Völker ſtatt. Dem Aga⸗ memnon war der Oberbefehl übertragen, aber keineswegs war ſein Wille der allein lenkende, als Geſetz geltende, ſondern wie die Unternehmung ohne äußere Gewalt zu Stande gekommen war, und nur in dem rein perſönlichen Willen der einzelnen Führer ihre Theilnahme lag, ſo haben ſie auch dieſen ihren ſubjectiven Willen in dem Kriege ſelbſt frei bewahrt, und in einem ähnlichen Verhältniſſe, wie die Vaſallen zum kriegführenden Könige im Mittelalter, das der Cid in ſeiner Reinheit repräſentirt, zwar den Willen des Oberbefehlshabers reſpectirt, indeſſen in conflictvollen Situa⸗ tionen denſelben zu negiren gewußt. Wie ſehr aber der Staat des griechiſchen Herven⸗ alters noch auf die Natürlichkeit ſich gründet, iſt hauptſächlich aus der Exiſtenz der Blutrache in demſelben zu entnehmen. Der Staat hat noch nicht die Verantwort⸗ lichkeit über das Leben des Individuums und über die Strafe des Mörders über⸗ nommen, ſondern es iſt dieſe in Form der Rache der Familie anheimgegeben. Gleicherweiſe finden wir ein ſolches Beſtehen der Blutrache bei faſt allen Völkern, wo ſich noch kein feſter Staat organiſirt hat, ſondern wo einzelne Geſchlechtsgenoſſen⸗ ſchaften ſich zuſammenſchließen, und in Form eines Patriarchen ein Oberhaupt an ihrer Spitze haben, wie dies bei den in Stämmen getheilten, in der Wüſte umher⸗ ſchweifenden Arabern ganz vorzüglich zur Erſcheinung kommt. Bei ihnen gewinnt die Blutrache eine Geltung, die ſich oft zum faſt alleinigen Zweck einer ſolchen Ge⸗ noſſenſchaft ſteigert, und die Vernichtung ganzer Geſchlechter zur Folge hat. Dies Moment der Blutrache im heroiſchen Zeitalter der Griechen iſt es auch, welches, indem es dem Einzelnen in den beziehungsloſen Familien zum Rechte wird, durch ſeine Form der Natürlichkeit auch den Staat in Beziehung auf Criminalrecht noch mehr als auf dem Familienprincipe beruhend manifeſtirt, als in Beziehung auf die Rechtſprechung in Civilſachen, in welcher die individuellen Anſichten des Königs doch in der religiös⸗ſittlichen, aus dem Gefühle entſprungene Subſtantialität ihre Baſis hatten.

Bei der Betrachtung der Famillie im heroiſchen Zeitalter finden wir ſie, analog dem Staate, von einzelnen Elementen des Orientalismus durchdrungen, wenn auch in Bezug auf väterliche Gewalt die Individualität mehr freigelaſſen iſt, und das Moment der reinen Natürlichkeit ſich zu freierer Geiſtigkeit verklärt hat. Die Gattin hat dem Manne gegenüber in der Familie gleiche Rechte, und ihr Verhältniß zu einander beruht nicht auf Sinnlichkeit, ſondern gegenſeitig gezollter Achtung. Wie rein ſittlicher Art dies Verhältniß der Ehegatten geweſen ſei, ergiebt ſich aus den Schilderungen des Hector und der Andromache, ſowie des Odyſſeus und der Pene⸗ lope, in welchen dort in der Abſchiedsſcene die reinſte gegenſeitige Liebe und tiefe Trauer wegen der Trennung, überall aber die ſittliche Achtung kund wird, und hier die aufopfernde eheliche Treue während langjährigen Geſchiedenſeins von dem Gatten in der Penelope, und die Sehnſucht nach der Gattin während der Wanderungen in Odyſſeus ſich offenbart. Aber zu dieſem rein auf dem Boden der Sittlichkeit ſtehenden