Aufsatz 
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
Entstehung
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von Homer geſchilderte Zeit frei von allen Banden des Orientalismus, als den Anfang des ächthelleniſchen Volks⸗ und Staatslebens bezeichnet, und Homers Könige keine aſiatiſche Despoten ſind, da ſie wie Zeus dem Schickſal, ſo der Idee des Rechten unterthan ſind, deſſen Kenntniß ſich auf ſie vererbt hat, ſo liegt doch gerade in der natürlichen Unmittelbarkeit dieſer Vererbung, ſo wie in dem nur innerlichen Vorhan⸗ denſein des Gefühls des Rechtes im einzelnen Individuum noch die Möglichkeit, daß der ſubjective Wille in Willkür umſchlagen kann. Hiervon finden ſich auch einzelne Beiſpiele), wenn auch im Allgemeinen die Könige es ſich zur höchſten Ehre rechnen, daß Gerechtigkeit in ihrem Volke aufrecht erhalten werde. Indem ferner die Abtren⸗ nung der Religion von dem Staatsgeſetz, weil dieſes, auch bei Freilaſſung der Perſönlichkeit, noch auf das Familienprincip gegründet iſt, noch nicht vorhanden iſt, ſondern vielmehr Recht, Sittlichkeit und Religion noch in ungetrennter, unbewußter Einheit ſind, und indem in der Ableitung der Königsgeſchlechter von Göttern und in der Verleihung der Königswürde durch Zeus eine Berechtigung für die Herrſcher liegt, den Opfern und religiöſen Gebräuchen vorzuſtehen, ſo daß ſich dieſe zwiſchen die Götter und ihre Völker als Vermittler ſtellen: ſo vereinigt ſich in der Perſon des Königs die Staatsgewalt mit der Würde der Aufrechterhaltung und oberſten Leitung des religiöſen Elementes. Es iſt alſo in der Königswürde der heroiſchen Zeit auch das Moment einer Theokratie enthalten, die ihrem geſchichtlichen Urſprunge, ſowie dem Begriffe nach gleichfalls auf den Orient hinweiſt. Freilich manifeſtirt ſich dieſe Theokratie weniger als eine durch dunkle religiöſe Gebräuche die Selbſtſtändigkeit des Volkes unterdrückende Gewalt, als vielmehr als ein durch das Beruhen des Rechtes auf religiöſer Grundlage herbeigeführte, allen ſelbſtſüchtigen Zwecken fremde Ausübung der Herrſchaft. Sowie auf dieſe Weiſe der König als die allgemeine Einheit im Volke betrachtet werden kann, welche das Auseinandertreten der einzelnen Familien wieder verknüpft und in Beziehung bringt, ſo treten auch im Staate ſelbſt ſchon Beſonderheiten hervor, und zwar in Beziehung auf Natürlichkeit die Geſchlechts⸗ genoſſenſchaften, in Beziehung auf Geiſtigkeit, wie wir ſchon vorhin ſahen, in den Beiſitzern im Gericht und in den Rathgebern einzelne Bevorzugte und eine Grundlage des Adels, während die Volksverſammlung noch nicht das Recht der Entſcheidung hat. Indeſſen ſind die Einzelnen keineswegs gedrückt und rechtlos in friedlichem Zu⸗ ſtande, oder durch Zwang zum Kriege verpflichtet, und einer abſoluten Macht in demſelben unterworfen, ſondern das Zutrauen zu ihrem Herrſcher als Richter, die ihm als von Göttern Entſproſſenen gezollte Verehrung, ſowie die Anerkennung ſeiner individuellen Tapferkeit, führt in dieſem eine gleiche Reſpectirung perſönlicher Tüchtig⸗ keit im Krieg und Frieden herbei, welche den ſubſtantiellen Werth des Einzelnen anerkennt. Ein gleiches, abſtract rechtloſes, nur auf gegenſeitiges Zutrauen gegrün⸗

*) Vergl. Nägelsbach, homeriſche Theologie, p. 242.