Aufsatz 
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
Entstehung
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angeſehen werden kann, ſo hat auch die Natürlichkeit und ſinnliche Lebensfülle als das Element der aſiatiſchen Völker in dem von Kreta ausgehenden Heroenthum ſich geltend gemacht, während der im pelasgiſchen Leben hervorſtechende Charakter des Inſichverſenktſeins des Geiſtes und des Strebens, ſich von dem Element der Natür⸗ lichkeit und der Unmittelbarkeit des Gefühls loszuringen, und dieſe zu vergeiſtigen, als das zweite Moment betrachtet werden muß. Dieſe Vereinigung der Lebensfülle des Orients und des Strebens nach Vergeiſtigung und Verſittlichung des pelas⸗ giſchen Volkes ſtellen als ſich gegenſeitig durchdringende Elemente in ihrer Entwicklung im Charakter des griechiſchen Volkes die ſchöne Individualität dar. Das heroiſche Zeitalter der Griechen iſt aus dem patriarchaliſchen Zuſtande hervorgegangen, und kann in vieler Beziehung noch als ein ſolcher bezeichnet werden. Indem in demſelben das Verhältniß der Familie zu Grunde liegt, ſo iſt in ihm noch nicht das Geſetz und Recht als ein vollkommen äußerliches gewußt und beſtehend, ſondern noch mit der unbewußten, im Gefühle beruhenden Sittlichkeit verbunden. Es bildet dem Begriffe nach Uebergang und Vermittlung zwiſchen der Familie und dem auf äußer⸗ lichen, feſten Geſetzen gegründeten Staat. Alle Einrichtungen des patriarchaliſchen Staates ſind ohne Abſtraction, noch in unmittelbarer concreter Einheit. Zwar hat das Geſetz der unbewußten Sittlichkeit und Pietät in Bezug auf den Staat aufgehört, wie in der Familie, die Glieder zu verbinden, indem die Eine Familie in viele auseinandergegangen iſt, die beziehungslos neben einander beſtehen, und an die Stelle der Liebe iſt das Verhältniß des Dienſtes im Allgemeinen getreten; aber das ganze Inſtitut beruht und erhält ſich auf und durch gegenſeitiges Zutrauen, das in der Unmittelbarkeit des Gefühls die Glieder des Staates verknüpft. Wie der Vater das Haupt der Familie iſt, ſo iſt einem König die höchſte Gewalt anheimgegeben, und ſoſehr die Rechte des Vaters als Vorſtand der Familie unbeſtritten durch das natürliche Verhältniß des Blutes gegeben ſind, und in dem göttlichen Geſetze ihre Begründung finden, ebenſoſehr werden die Rechte des Königs, als von Zeus ihm verliehene, unumſtößliche unmittelbar anerkannt. Dieſe Natürlichkeit erweiſt ſich ferner als Erblichkeit der Königswürde in Einer Familie, die durch Genealogie ſich zur Begründung und Anerkennung ihrer Herrſchaft von Göttern herleitet. Die Aner⸗ kennung dieſer von Zeus ſelbſt verliehenen Würde, die als göttliches Geſchenk Yεας genannt wird, gibt ſich äußerlich als die Ehre kund, die dem König in Krieg und Frieden, durch Verleihung der Ehrengeſchenke u. ſ. w. widerfährt, erfordert aber ebenſo von Seiten des Königs als ſubſtantielle Grundlage die Gerechtigkeit in Aus übung des Richteramts im Frieden, und die perſönliche Tapferkeit in den unternom⸗ menen Kriegen, welche beide dem Begriffe nach ungetrennt mit aοει bezeichnet werden. Wenn aber auch beim Rechtſprechen der König meiſtens von Beiſitzern um⸗ geben, und dadurch das Recht der Entſcheidung nicht ausſchließlich in ſeine Hände gelegt iſt, ſo zeigt doch auf der andern Seite noch Manches das noch nicht völlige Freiſein vom Despotismus des Orients. Denn wenn auch C. Fr. Hermann die