Hier iſt der Staat noch ganz in Form der Familie beſtehend, inſofern wir in der⸗ ſelben das Verhältniß der Eltern zu unmündigen Kindern berückſichtigen. Das Kind, welches erſt zur unbewußten und bewußten Sittlichkeit erzogen werden ſoll, hat an dem Willen der Eltern ein ganz äußerliches Ge⸗ und Verbot, das es, mit Unter⸗ drückung des eigenen Willens, zu vollbringen oder zu unterlaſſen hat. In demſelben Sinne iſt der Kaiſer von China der Vater des ganzen Volkes; ſein Wille iſt der allein geltende im Reiche. Da indeſſen eine ſubſtantielle Grundlage des Beſtehenden in der Religion gegeben iſt, ſo kann dieſer höchſte Wille nicht als ein despotiſcher, nur nach Willkür und augenblicklichen Einfällen handelnder bezeichnet werden, ſondern als ein patriarchaliſcher, der das ſittliche Element anerkennt, jedoch moraliſche Re— flerionen über denſelben bei ſeinen Unterthanen nicht zuläßt. Dieſelbe Geltung des elterlichen Willens iſt auch in der Familie ſelbſt ausgeprägt. Des Sohnes größte Ehre beſteht im Lob des Vaters. Und wenngleich die Polygamie in China herr⸗ ſchend iſt, ſo iſt doch ein die Pietät und Familieneinheit, die nur wahrhaft in der Monogamie ſtattfinden kann, anſtrebendes Moment darin gegeben, daß nur eine der Frauen als die eigentliche Hausfrau angeſehen wird. Ein Beweis dieſes Beſtehens der unbewußten Sittlichkeit in den chineſiſchen Frauen iſt der, daß in der chineſiſchen Literatur, die wegen der Bewegungsloſigkeit und Erſtarrung des Staates ebenſo⸗ wenig ein Epos, als ein Drama haben kann, wohl aber die Familienintereſſen berüh⸗ rende Romane, Ergüſſe der zarteſten Empfindungen und oft eine treffliche Dar⸗ ſtellung der weiblichen Natur gefunden werden. In Indien findet zwar ein äußer⸗ licher Fortſchritt der Staatsform ſtatt, indem hier verſchiedene Stände hervortreten; da dieſe aber in Form von Caſten beſtehen, ſo wirken ſie der Entwicklung der Indi⸗ vidualität zur Freiheit gerade entgegen, indem ſie den Willen des Einzelnen und den Werth der Perſönlichkeit nicht anerkennen. Dieſe Nichtachtung der Individualität ſpricht ſich auch in dem ſo häufig vorkommenden, freiwilligen Hingeben an den Tod aus, in der Familie insbeſondere im Opfern der Kinder, und im Verbrennen des Weibes nach dem Tode des Mannes. In den übrigen aſiatiſchen Staaten herrſcht mit einzelnen näheren Beſtimmungen ein Einzelwille, entweder in einem patriarcha⸗ liſchen Königthum, oder in einem kriegeriſchen, in welchem ein Eroberer an der Spitze ſteht; überall aber beruht dieſer Wille weniger auf der ſubſtantiellen Grundlage der Sittlichkeit, und wird häufig zum Despotismus. Auch hier iſt keine würdige Auf— faſſung der Familienſittlichkeit, die Natürlichkeit herrſcht vor, und giebt ſich in üppi⸗ gem Phallusdienſt kund. In den Juden finden wir ein aus Einer Familie entſtan⸗ denes Volk. Das einzelne Individuum iſt werthlos, da alle Macht in Jehovah verlegt iſt; aber die Familie iſt hier das ſubſtantielle Mittelglied zwiſchen dem Allmäch⸗ tigen und dem ganz Unmächtigen, da an ſie die Verehrung Gottes geknüpft war. Später ging die jüdiſche Staatsform durch eine Theokratie zu einem patriarchaliſchen, auf Vertrauen beruhenden Königthume über. Indeſſen iſt hier die Familiengeltung noch formell, da ſie nur als Totalität reſpectirt iſt, nicht aber in ihren einzelnen
Aufsatz
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
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