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theils patriarchaliſch, zuweilen mit einem Moment der Theokratie, theils despotiſch regiert; in Griechenland war cine enge Ineinsbildung der Familie und des Staates, beide ihrem Begriffe nach in Wirklichkeit vorhanden, meiſt aber das Intereſſe des Staates überwiegend; in den Staaten germaniſcher Bildung ein größeres Auseinandergehen der beiden Momente, ſo daß jedes derſelben ein ſelbſtſtändiges Fürſichbeſtehen hat, ohne daß die Wechſelwirkung mit dem andern verloren geht. Dazu kommt im Mit⸗ telalter in Beziehung auf den Staat, durch die Geltung der Subſjectivität hervor⸗ gerufen, das Vaſallenthum, durch welches das äußere, objective Geſetz mehr in das Innere des ſubjectiven Willens verlegt wird, und analog tritt im Kreiſe des unbe⸗ wußten Geſetzes die romantiſche Liebe auf, die, ohne von der ſubſtantiellen Sittlichkeit der Familie erfüllt zu ſein, das Moment der ſubjectiven Einzelnheit dadurch offenbart, daß ſie ſich theils als reine Aufopferung des Ichs, theils als einſeitige Selbſtſucht manifeſtirt.
Wollen wir nun das Verhältniß der Familie und des Staates, und die durch daſſelbe bedingte Stellung der Frauen zu verſchiedenen Zeiten und in verſchiedenen Staaten betrachten, ſo müſſen wir vorerſt jene Völker außer Acht laſſen, welche, eben weil ſie keine Staaten bilden, auch keine Geſchichte haben. Da bei ihnen das ſittliche Bewußtſein noch fehlt, ſo finden wir zwar meiſtens ein Familienleben, aber anſtatt auf den Grund des ſittlichen Geſetzes gebaut, nur auf dem natürlichen Gattungs— verhältniß beruhend, und in ihm deshalb das Weib, der Stärke des Mannes unter— worfen, als Dienerin oder gar als Werkzeug betrachtet. Gleicherweiſe entbehrt das Verhältniß der Eltern zu den Kindern aller ſittlichen Grundlage, und unterwirft dieſe der unumſchränkten Willkür jener, ſo daß ſelbſt der Verkauf des eigenen Blutes geſtattet iſt. Ebenſo berückſichtigen wir nicht die Zeitalter einzelner Staaten, in denen der geſunde Geiſt der Sittlichkeit wieder verſchwunden, und durch Herabwürdigung des Mannes das Weib oft eine entgegengeſetzte, ſeiner Natur widerſtrebende Stellung, die der abſoluten Herrſcherin über den Mann als Sclaven einnimmt.
Die weltgeſchichtliche Entwicklung des menſchlichen Geiſtes überhaupt iſt ein Fortſchreiten von der natürlichen, geſetzloſen Willkür zur bewußten, ſubjectiven Freiheit. Von Seiten des Mannes iſt dies eine Entwicklung vom rohen, natürlichen, ge— waltthätigen Willen durch die Zucht des unumſchränkten Herrſcherthums und der Staatsgewalt zu der Freiheit des ſubjectiven Willens, der ſich im Geſetze frei weiß; von Seiten des Weibes äußerlich eine Emancipation, die von der Gewaltthätigkeit des Mannes zum Schutzrecht und zur Schutzpflicht, und in mancher Beziehung bis zur Gleichſtellung im bürgerlichen Rechte fortſchreitet; innerlich eine Entwicklung der unbewußten Sittlichkeit, welche die Familieneinheit begründet, und Anerkennung der Stellung des Weibes als der Vertreterin der göttlichen Geſetze innerhalb der Familie. Die einzelnen Stufen, welche der menſchliche Geiſt in dieſer ſeiner Entwicklung durch⸗ laufen hat, werden in den cinzelnen Staaten angeſchaut. Den Anfang dieſes Pro⸗ ceſſes können wir in dem in ſeinen Formen ſtabilen chineſiſchen Staate betrachten.


