Aufsatz 
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
Entstehung
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Familienkreiſe verſchieden. Wir ſahen ſchon vorhin, daß der Mann auch innerhalb der Familie ſeine Thätigkeit zum Staate hinausrichtet und ſich dieſelbe zur ſelbſtbe⸗ wußten macht; er vollbringt neben dem göttlichen Geſetze als Glied der Familie, auch das menſchliche als Staatsbürger, während die Frau die Bewahrerin des göttlichen Geſetzes bleibt, ſo daß in ihrem Gegenſatz der Mann das Intereſſe des Staates vertritt, die Frau aber zu dem ſittlichen Zweck der Familie allein hingewendet iſt.

Macht ſich der Begriff der Einzelnheit geltend, ſo liegt in ihm für den Staat ſowohl, als für die Familie die Auflöſung. Das Auflehnen des ſubjectiven Willens gegen den objectiven führt, ſofern jener mächtig iſt, im Staate zum Umſturz der be⸗ ſtehenden Verfaſſung; in der Familie iſt das Ablöſen der einzelnen Glieder wiederum eine natürliche. Sowie der Vater, ſo richtet auch der Sohn ſein Intereſſe dem Staate zu, und ſcheidet aus der Familie, und erſt, wenn er den allgemeinen menſchlichen Willen weiß und ihn vollbringt, wenn er Staatsbürger geworden iſt, nimmt er das göttliche Geſetz wieder auf, und gründet eine Familie. Die Tochter aber, beim Ausſcheiden aus der Familie, erfährt nicht dieſen Gegenſatz, ſondern übt immer das göttliche, die Familieneinheit begründende Geſſetz.

Aber dieſe ſittliche Subſtanz, die bewußte ſowohl im Staate, als die unbewußte in der Familie, muß ſich auch durch die That offenbaren. Die ſittliche Handlung, im Staate vollbracht, bezeichnen wir als ſittliche Tugend, während die in der Familie vollführte nach unſerer Deduction ſich als Pietät erweiſt. Jene wird geübt durch den Mann, dieſe durch das Weib. Sowie indeſſen das göttliche Geſetz immer ein Element des Staates bleibt, ſo wird der Mann auch die Pietät nicht negiren, wie umgekehrt das Weib der That des Staates, in ſofern ſie nicht mit ihm in Conflict kommt, nicht widerſtrebt. Nach dem Gegenſatz aber des bewußten Geſetzes und des natürlichen, oder, wie wir es auch bezeichneten, des göttlichen, nur empfun⸗ denen Geſetzes, wird das bewegende Princip der That des Mannes der bewußte Verſtand, des Weibes das noch nicht zum Bewußtſein gelangte Gefühl ſein, das ſich vornehmlich in der Liebe ausſpricht. So vollbringt der Mann mit Bewußtſein die durch ſeine Stellung im Staat bedingten Geſetze ſittlicher Tugend, indem er ſeine Geſchicklichkeiten und Fähigkeiten dem Staatszweck weiht, und dadurch zugleich die Eriſtenz ſeiner Familie begründet; das Weib aber vollbringt die uranfänglichen Ge⸗ ſetze der Pietät, durch die natürliche Empfindung der Liebe beſeelt, die Totalität der Familie erhaltend und alle fremde, gegen dieſelbe gerichtete Elemente abwehrend. Die ſittliche Handlung des Weibes wird alſo durch zwei Momente bedingt, in Bezug auf Richtung und Begrenztheit durch das Familienintereſſe, in Bezug auf den bewegenden Grund und die Art und Weiſe durch die Innigkeit des Gefühls, ſo daß ebenſowohl der größere Umfang des Wirkungskreiſes des Mannes, als auch die aus dem Selbſt⸗ bewußtſein hervorgehende Energie deſſelben in ſeinen Handlungen durch dieſe Innigkeit des Gefühls bei dem Weibe erſetzt wird, die in dem beſchränkteren, aber darum nicht minder wichtigen Kreiſe ſittlicher Thätigkeit in der Familie alle Handlungen durchdringt.

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