Aufsatz 
Die weiblichen Charaktere der griechischen Tragödie, entwickelt aus der Weltanschauung der Griechen
Entstehung
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aufgehen zu laſſen, und mit ihm eine Einheit des Gefühls und Wollens zu bilden, welche Einem Ziele zuſtrebt. Die Liebe alſo, dies göttliche Geſetz, iſt, ſowie die ſub⸗ ſtantielle Grundlage der Familie, ebenſo das Element der Geſinnung der einzelnen Familienglieder, und die Triebfeder zur ſittlichen Handlung.

Der Familie gegenüber iſt der Staat die ſich offenbare ſittliche Subſtanz, die nicht blos ſich empfindet, ſondern ſich auch ihrer ſelbſt bewußt iſt. Auch der Staat iſt eine vom ſittlichen Geiſte erfüllte Totalität, aber eine ſolche, die einen bewußten Willen hat, und dieſen vollbringt, weil ſie ihn weiß. Er iſt eine Gemeinſamkeit, in welcher der bewußte ſubjective Wille des Einzelnen dem objectiven, dem von Allen anerkannten, ſanctionirten unterworfen iſt, und in ihn aufgeht. Da aber der Einzelne dieſen allgemeinen Willen anerkennt, ſo iſt die Unterwerfung unter denſelben kein Verluſt der Freiheit, ſondern erſt die Bewährung derſelben. In der Anerkennung des objectiven Willens weiß ſich das Individuum ſittlich frei, indem es nicht einem Fremden die Macht über ſich anheimgiebt, ſondern der von ihm ſelbſt gewußten Subſtantialität. So iſt der Staat die Objectivität der Freiheit. Bezeichnen wir dieſen ſanctionirten, objectiven Willen, in welchem, ohne negirt zu ſein, der ſubjective auf⸗ gehoben iſt, als menſchliches Geſetz, oder Geſetz im Allgemeinen, ſo haben wir in der Anerkennung deſſelben das Fundament, auf welches der Staat gegründet iſt.

Die Grundlage der Familie iſt alſo das göttliche, die des Staates das menſch⸗ liche Geſetz. Jedoch entbehrt weder der Staat des göttlichen, noch die Familie des menſchlichen. Denn einerſeits iſt die Familie das ſeinem Begriffe nach bewußtloſe Element jedes Staates; nur durch die Familie und aus ihr kann der wahrhafte Staat in Objectivität beſtehen, im göttlichen Geſetze hat das menſchliche ſeine unwan⸗ delbare Baſis. Andererſeits hat die Familie auch das menſchliche Geſetz in ſich. Der Vater, als Haupt der Familie, übt über das unbewußte innere Geſetz hinaus, die Herrſchaft, und macht ſeinen Willen zum äußeren Geſetze für die Familienglieder. Zudem aber iſt die Thätigkeit des Mannes hinausgerichtet aus der Familie auf den Staat, und giebt die Verbindung zwiſchen beiden. Und wie der Staat ſein Beſtehen und das Element ſeiner Wirklichkeit in der Familie und im göttlichen Geſetze hat, ſo erreicht der Mann erſt im Staate ſeine Beſtimmung und ſein Selbſtbewußtſein. Es findet alſo ein wechſelſeitiges Uebergreifen von Staat auf Familie und umgekehrt, ein gegenſeitiges Ergänzen des menſchlichen und göttlichen Geſetzes in dieſen beiden Sphären des Begriffs der Sittlichkeit ſtatt. Aber der Begriff des Staates, wie der Familie, beide als concrete Totalität betrachtet, dirimirt ſich wieder in Beſonderheiten. Der Staat legt ſich in die Beſonderheiten der Stände und Gewerbe auseinander, durch die er erſt ſeinen Zweck wahrhaft vollbringen kann. In der Familie ſcheidet ſich die Totalität in das männliche und weibliche Princip. Während jene aus dem Selbſtbewußtſein hervorgehen, iſt der Unterſchied dieſer ein natürlicher. Sowie die verſchiedenen Stände beſondere ſittliche Seiten des Staatszwecks zu erfüllen haben, ſo ſind auch die ſittlichen Momente in dem Manne und der Frau im