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Sehr wichtig ist es, daß körperliche Störungen, die eine Verminderung der Fähigkeit zu dauernder Aufmerk-— samkeit bewirken, durch sorgsame Achtsamkeit der Eltern ferngehalten werden. Unzweifelhaft ist in unsrer Zeit die Ver- gnügungssucht stark gewachsen. Gesellschaften, Theater, Konzerte, Feuerwerke, Kinematographen mit nerven- erschütternden Vorführungen und andere Belustigungen locken das Publikum mehr als früher. Sehr oft werden die Kinder in frühen Jahren zu solchen Vergnügungen mitgenommen und kommen erst spät in der Nacht ins Bett. Diese Verkürzung des Schlafes ist für das Nerven- system schädlich. Es leuchtet ein, daß ein Knabe, der nach den aufregenden Belustigungen des vorhergehenden Abends sich nicht hat ausschlafen können, am Morgen in der Schule dem Unterricht nicht mit Aufmerksamkeit folgen kann. Die Schule aber für diesen UÜbelstand ver- antwortlich zu machen, ist durchaus ungerecht.
Die Eltern haben also die Pflicht, darüber zu wachen, daß den Kindern, besonders im zarteren Alter, die für die Stärkung der Nerven und für die Gesundheit des ganzen Körpers nötige Dauer des Schlafes gesichert werde; für das Alter von zwölf Jahren ist ein Schlaf von neun Stunden angemessen. Anderseits können sie allein eine vernünftige Einschränkung des Genusses von alkoholhaltigen Getränken und des Rauchens bei den erwachsenen Söhnen durch Mahnung und UÜberwachung herbeiführen. Denn beide Genußmittel setzen nach kurzer Zeit der Anregung die Kraft der Nerven und damit zugleich die geistige Frische herab und machen die Jugend unfähig zur Aufmerksam- keit. Die sogenannte„Schulnervosität“ schreibt ein an-— gesehener Frankfurter Nervenarzt, Dr. Laquer, nicht der Uberbürdung mit Arbeit zu, sondern macht dafür die un- günstigen Einflüsse des Alkoholmißbrauchs und andere vorzeitige Reizungen des jugendlichen Körpers verant- wortlich. Dagegen dient das Wandern in der freien Gottesnatur, das Schwimmen, das Schlittschuhlaufen zur


