Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 5. Teil
Entstehung
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geputzt und gefegt werde, das sei eine»pur lauter ohnmög- lichkeit«. Denn entweder müßten sich dann die Müller doppeltes Gesinde halten, wozu ihre geringen Mittel nicht ausreichten, oder aber sie seien gezwungen, ihre Mühlen unter- dessen außer Betrieb zu setzen und allein zu lassen. Letz- teres beeinträchtige die rasche Bedienung der Mahlgäste, bedinge, daß sie nötigen Reinigungsgeräte täglich zur Wage tragen müßten, und bewirke großen Aufenthalt, indem dann an der Wage ein Müller warten müßte, bis der andere mit der Reinigung der Frucht fertig sei.

3. Daß von der Frucht für Staub, Unrat und anderen Abgang nur 2 αœ und als Molter nur 10 xΠœ in Abzug gebracht werden sollten, sei gar zu gering. Man möge nur erwägen, daß oft in einem Sack 10 an»Raaden«(Raden) Stein, Staub und Unrat gefunden würden. Bisher habe man bei jedem Malter für Molter, Staub und anderen Abgang 18 abziehen dürfen; hierbei möge man es belassen; sonst wüßtten sie(die Müller) nicht, wie sie Pferde, Geschirr und Knechte unterhalten, ihren großen Pacht für Mühle und Wassergang entrichten und zugleich andere bürgerliche Beschwernisse wie Kontribution, Schatzung u. dergl. erlegen könnten.

4. Die Landmüller seien bereit, bei der Nacht ihre Mühlen und das Mahlwerk selbst zu versehen. Der ERheinmüller hoffe, daß ihm dieses nicht zugemutet werde, weil er nicht allein Haus und Haushaltung in Mainz habe, sondern auch bei Feuer und anderem Tumult unter Strafe bei seiner Fahne und seinem Hauptmann erscheinen müsse; er lebe deshalb der Zuversicht, daß er für die Zeit seiner Abwesenheit einen treuen Mann als Vertreter auf der Mühle stellen dürfe.

5. Es komme den Müllern über alle Maßen schwer an, das, was sie in ihrem Hauswesen verbrauchten, zu verrenten und dafür Rentezeichen zu lösen; denn sie lebten allein von dem Molter; da dieser aber bereits von den Mahlgästen verrentet werde, so hielten sie es für unbillig, daß von einer Sache doppeltes Rentengeld erhoben werde»je daß sie sogar ihren liedtlohn(Arbeitslonn), zumahlen derselbe in dem alleinigen Molter bestehet, gegen aller orthen übliches her- kommen außlosen(= auslassen, preisgeben) solten«.

6. Es sei eine Unmöglichkeit, daß die Müller von 24 zu 24 Stunden die Frucht abholten und das Mehl wieder lieferten; denn sie wohnten zum großen Teil außerhalb der Stadt und es mangele an Pferden und Geschirr; außerdem könne das Mehl bei Regenwetter und bösen Wegen nicht ohne Nässe und anderen Schaden fortgebracht werden. Daher bäten sie