Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 5. Teil
Entstehung
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9. Den Bierbrauer wegen des Maltz were der obrigkeit sehr nützlich und guth, wann dieselben besondere Säck stellen, die mit den Näden zu forderst und 2 Buchstaben des Brauers Nahmen gezeichnet; solche Säck konnen mit dem Maltz genetzt oder drucken als dann geeicht, beschutt und gewogen werden, dabey bleibt man als dan unnd solches Zeichen muß auffm Loneck, so offt es nöthig, ernewert und wie viel ehlen zwilch ein solcher Sack erfordert, beschrieben werden, umb sich deßen künfftig zu bedienen. 500 wer- den denen Brauern vor ein fuder Bier itzo paßiiret unnd wurden damit daß viel beschwerliche wiegen und tragen unnd viel gefehrlichkeiten abgethan. Die geistliche unnd andere gefreyte Burger kondten wie herkommens bey dem gemeinen mltr gelaßen werden, wornach auch die gebuhr zu erheben.

Sonsten gehören die Müller noch anderer Zunfftordnungen nicht auff die Renthen, sondern vor dem Herrn vicedom, ge- waltsbotten und Policey ambt, bey der Renthen aber die Mängel und gebrechen, die in kauffen und verkauffen der Frucht und Mehls, Lieferung güte und ungüte halben ent- stehen, zu verordnen, auch bißhero dem Frucht kauff nach den Mehltax zu machen, welch letzter punct dem Rath wegen der Brodttax Becker und Müller halber wohl hiernegst auf- getragen werden kan, dann solche zusammen gehoren und eine Sach zu achten ist.

Soviel nun den Mehlhandel uberfluß und mangel bey hießiger Statt belanget, haben alle Müller in der Burckban Meintz, worzu Heidesheimb mitgezogen, von undencklichen Jahren hero einem zeitlichem H. vicedom und der Renthen angeloben mußeen, die Renthe bestendig mit kauffmehl der Schatzung gemeß vor hießige zunfften oder arme Burger- schafft, welche kein korn zu mahlen haben, genuglichen zu verschaffen umd sonderlichen gegen herbst und winterzeit, wann die waßer aller orthen gestehnen und auß frembden herrschafften, in dero willen bestehet, ob sie wann die Preißen leg angesetzt, etwas einbringen wollen oder nicht, dahero nichts beygebracht wird, würde man nun demenegsten bey der Statt denen Müllern den Mehlhandl gantzlichen ein- stellen, die frembden umb ein und ander ursachen auch außbleiben, wie dann Pfaltz und sonderlich nun zwey Jahr desgleichen gethan unnd nichts an mehl hierein folgen laßen, so wurden meines erachtens hier unter den armen, auch unter unnutzen gesindlein der mangel also groß erscheinen, daß Ehrliche Leuth, die vorrath haben, dabey nicht sicher in den heußern unnd wann schon ein armer handtwercksman oder taglöhner endlich korn uberkombt, wird Er in den Muhlen