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ubergeben, welche wir gleichergestalt uberlegt und befundten, daßs soviel die im Ersten posten enthaltene Mühlkarch be- trifft, es bey der Verordnung und Eigenen Erpiethen aller- dings zue lasßen, die Säck aber, weilen sonsten gewießlich allezeit ungelegenheit und streit Erfolgen würde, hette ein jeder Mahlgast selbsten zu stellen.
Die im zweiten puncten gedachte fruchtsäuberung under dem Schoppen nebens der Waag wird auß denen vermelten Ursachen ohne der Müller große beschwernuß nicht practi- cirlich sein, könte also solche ohne underthenigste Maßgebung noch zur zeit in denen Mühlen geschehen, biß derentwegen Einige klagen vorkommen und inmittels im Jurament und durch fleisige Visitation vorsehung geschehen. Damit aber die Müller nicht vorschützen können, alß hetten Sie schlecht korn Empfangen, So sollen Sie verbundten sein, wan Sie Einen Fehler daran verspühren, solchen gleich bey der Faßung ahnzuzeigen, widrigenfals schuldig sein, dem Mahlgast gutes Mehl zu liefern und mit der Entschuldigung deß schlechten korns nicht gehöret werden..
So mögte der dritte posten, weilen offtermals die früchten sehr unsauber fallen, auch einige moderation ad 15 pfund liden und bey der Müllerordnung uber den vierten puncte, deß nächtlichen mahlens halb, geloßen werden können.
Uber den fünften punkten wird die Churfürstl. Camer den besten außschlag geben können.
Die bey den 6. 7. 8. und 9. Posten gethane Erinnerungen befinde meines wenigen orths dergestalt beschaffen, daß es wohl darbey zue laßen, außser daß die Mühlknecht von dem Mahlgast mit fueg nichst praetendiren können, in deme Ihr Lohn mit dem Molter schon Entrichtet ist.
Nachdemahlen auch uber die in der bereits Entworfenen ordnung enthaltenen puncten mir noch Einige sachen zu ge- müth genen, alß habe ich solche underthenigst zu Erinnern vor nötig Ermeßen und zwar Erstlich wird sehr nothwendig sein, daß nicht allein die Müller und ihre Mahlknecht, son- dern auch die Renthenbedienten und Mehlwieger soweit Sie mit dießer ordnung zu thun haben, daruber beEidiget werden.
Zweitens daß die Mehlwaag, die Register und die Mühlen alle quartal visitirt werden.
Dan gebe ich drittens zu gnedigster überlegung gehor- sambst ahnheimb, ob nicht rathsamb seye, daß die Müller, welche auf denen in und nechst ahn der Stadt alß der Alten- Münster Nonnen, deß Renthmeisters, die Rhein, so dan am Hartenberg und zue Dalheim gelegenen Mühlen wohnen,


