Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 5. Teil
Entstehung
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Auch als es sich darum handelte, das neue Gesetz ein- und durchzuführen, versagte die Kraft Rokochs nicht; sein zweiter Bericht zeigt, daß er von keiner Bestim- mung der neuen Rentenordnung abgesehen haben wollte, mochte ihr auch nur mit Mühe Anerkennung verschafft- werden.

E. Die Beratungen über die Müllerordnung (April Mai 1674).

1. Aktenstücke.

1. Der Bericht des Vicedominus Franz Freiherrn von Sickingen über die Bittschrift der Müller ¹) (10. Mai 1674).

Hochwürdigster ErtzBischove und Churfürst, gnedigster Herr!

lch habe nicht underlaßen mit zuziehung Ewer Chur- fürstl. gnaden gewaltsbotten und Stadt rathß die Beckher, Bierbrewer und Müller uber die alte, renthen und newerlich Entworffene Müllerordnung sub nus 1. 2. und 3 ²), so hiemit gnedigst ahnbefohlener maßen remittirt werden, zu vernehmen; obzwar die beckher und Müller ahnfänglich dieses vor gantz inpracticable halten wollen, so haben dennoch iehne wie auch die Bierbräwer, nach deme Ihnen ihr eigener sampt dem gemeinen darauß folgenden nutzen vorgestellet worden, solche vor gantz billig und nutzlich bekennet, die Müller aber Einige Erinnerungen, wie aus der beylag No. 4 ²) zu ersehen ist,

1) Kreisarch. Würzburg, Mainz. Korr.(auch als»Mainz, Regier.- Akten« zitiert) XI. Faszikel No. 199 Aktenstück No 6. Die Adresse lautet: Dem Hochwurdigsten Fürsten und Herren, Herrn Lothario Friderichen deß heyl. Stuels zue Maintz Erzbischoven, deß heyl. Rom. Reichs durch Germanien ErzCantzlern und Churfürsten, Bischoven zue Wormbs und Speyer, auch Probsten zue Weißenburg und Oden- heim, Meinem gnedigsten Churfürsten und herren. Registraturvermerke: Praes. Maintz den 18. Maij 1674; über der Adresse: Ad Visitationem; unter der Adresse das Petschaftssiegel des Vicedominus von Sickingen.

Für diese und die folgende Urk. besorgte mir Herr Kreisarchivassessor Dr. Abert gütigst die Revision.

2) Was unter diesen No. 1, 2, 3 und 4 zu verstehen ist, ließ sich leicht feststellen. In demselben Faszikel No. 199, in dem sich der hier abgedruckte Bericht des Vicedominus von Sickingen findet, tragen die Aktenstücke No. 7, 4, 5 und 9 auf der Rückseite die Bezeichnung 1, 2, 3 und 4. Die 4 Beilagen, von denen der Vicedominus spricht, sind demnach: 1. Der Entwurf einer neuen Müllerordnung, der am 9. April 1674 den Müllern und Bäckern in Abschrift vorgelegt wurde. 2. Die alte Müllerordnung vom 2. Juni 1651. 3. Der Auszug aus der Rentenordnung von 1601 betreffend Artikel 72. 4. Die Gegenvorstellung und Bittschrift der Müller.