Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 5. Teil
Entstehung
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und Hülfe gesucht. Da dieses Verfahren der neuen Renten- und Kaufhausordnung weit nachteiliger sei als den Renten- und Kaufhausbeamten, so erwarte er(der Rentmeister) einen kurfürstlichen Befehl darüber, wie er sich in Zukunft gegen solche Widerspenstige verhalten solle.

Dieser neue Bericht Rokochs weist eine gewisse Ahn- lichkeit mit dem früheren ¹) auf. Offen und rückhaltslos klagte er auch diesmal diejenigen an, die sich der neuen Rentenordnung nicht fügen wollten, d. h. die Offi- ziere, Geistlichen, Juden und den Beisassen Sonnemann. Grade die Bestimmung der neuen Rentenordnung ²), welche die Offiziere und Soldaten zur Unterstützung der Pförtner verpflichtete, hatte Rokoch veranlaßt ³). Darum mußte ihn auch das Verhalten des Oberstleutnantes Bötticher und des Obersten Frieß besonders erregen. So könnte es zu erklären sein, daß er von dem ungehörigen Verhalten dieser Offiziere an erster Stelle berichtete. Gegen die Geistlichkeit wendete sich Rokoch in sieben Punkten, während seine Eingabe im ganzen nur 13(1+ 12) Punkte umfaßst. Daß von dieser Seite die neue Rentenordnung dem meisten Widerstande begegnen werde, wußste wohl Rokoch dank seiner langjährigen Rent- meistertätigkeit besser als jeder andere. Aber so wenig ihm die dienstlichen Unannehmlichkeiten mit dem Domkapitel bei den Vorberatungen zur neuen Rentenordnung den Mund schlossen, ebensowenig hielt er jetzt mit den Wahrnehmungen zurück, zu denen ihn das Verhalten der Geistlichkeit nach Veröffentlichung der neuen Rentenordnung veranlaßt hatte. Auch Vorwürfe gegen die Juden sind bei Rokoch nichts Neues; er hatte solche bereits in dem Rentenbericht vorgebracht). Verwandtschaft mit dem Rentenbericht zeigt das neue Schreiben Rokochs auch in der Art, wie er für die Rentenbediensteten eintrat. Dort galt seine Fürsorge den gering besoldeten Weinstichern), hier verwendete) er sich für die von der Rente angenommenen Bender.

So lassen sich dem zweiten ERentenbericht dieselben Vorzüge nachrühmen wie dem ersten: Sachkenntnis, Furcht- losigkeit gegenüber Personen und Ständen sowie außer- gewöhnlicher Pflichteifer. Grade für diese letztgenannte Eigen- schaft gibt das Schreiben besonderes Zeugnis. Wenn Rokoch die offenkundigen Verstöße gegen die neue Rentenordnung erwähnte, so mag man ihm dieses nicht als Verdienst an-

1) Vergl. S. 333 f. 2) Vergl. S. 241 Z. 15. 3) S. 238 Z. 14. 4) S. 247 unten. 5) S. 200 Z. 9. 6) S. 282 unten.

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