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bei kam das Domkapitel, die Stifts-, Kloster- und Pfarrgeist- lichkeit in Betracht, die nun einmal in Mainz eine Sonder-— stellung hinsichtlich der Besteuerung einnahm. Es handelte sich ferner um die Offiziere, die sich den Maßregeln der kurfürstlichen Regierung überhaupt nicht unterwerfen wollten. Auch die großen Kaufleute ¹) sollten manches anders machen als seither, sie, die sich bewußst waren, daß sie die finanzielle Stütze der Stadt und damit auch des Kurstaates bildeten. Schließlich waren Mißstände zu beseitigen, die sich bei den Schrötern, Müllern und Handwerksleuten allmählich einge- bürgert hatten. Dies alles machte die Aufgabe des Rent- meisters zu einer außerordentlich schwierigen. Dieser Er- kenntnis konnte man sich auch in den obersten Regierungs-— kreisen nicht verschließen. Deshalb ließ der Kurfürst am 14. Oktober 1674 an den»Rentmeister und die anderen Diener auf der Rente Loneck« ein Dekret folgenden Inhaltes ausfertigen ²). Er habe mit Befremden vernommen, daß der jüngst veröffentlichten Kaufhnaus- und Rentenordnung von diesem und jenem nicht nachgelebt werde. Da er aber wünsche, daß deren Bestimmungen genau befolgt würden, so befehle er den Rentenbeamten, an den neuen Ordnungen genau festzuhalten und Geistlichen oder Weltlichen nicht den geringsten Unterschleif zu gestatten. Uber Verfehlungen, die sie wahrnähmen, sollten sie ihm(dem Kurfürsten) jetzt, in Zukunft aber von Vierteljahr zu Vierteljahr berichten.
Kurz vor dem 29. November 1674 entsprach ³) Rokoch dem Verlangen des Kurfürsten und sandte einen Bericht ein. In ihm zählt er die wahrgenommenen Obelstände auf, un- bekümmert darum, wie die einzelnen Bestimmungen in der neuen Rentenordnung einander folgen.
Zunächst klagt er über die Offiziere. Es sei⁴¹) zwar am 27. Juni 1674 nicht nur den Pförtnern an den Stadt-
1) Wie dem Kurfürsten berichtet wurde, wagten die Bürger und Faktoren Wyrich Schickh, Johann Georg Engel, Johann Maal und Sebastian Ackermann der neuen Renten- und Kaufhausordnung, deren Veröffentlichung am 16. Juni 1674 erfolgte, in einigen Punkten zu widersprechnen und den schuldigen Gehorsam zu verweigern. Der Kurfürst sah zunächst von einer Bestrafung ab und befahl unter dem 21. Juni 1674 seinem Kammerrat und Rentmeister Emund Rokoch, diese vier Faktoren sowie andere, die noch nicht verpflichtet seien, ebenso die Witwen, die Faktorei betrieben, auf die Rente zu laden und dort wie die übrigen FPaktoren auf die veröffentlichten Ordnungen zu vereidigen und ihnen, bis dieses geschehen, keinen Handel zu gestatten. Kreisarch. Würzb. Mainz. Korr. Xl. Faszikel Nr. 199 Aktenstück Nr. 101.
2) Nr. 199 Aktenstück Nr. 109.
3) S. 280 Anm. 1.
4) S. 280 Z. 11 ff.


