Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 5. Teil
Entstehung
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meister hatte es Rokoch vom frühen Morgen bis zum späten Abend mit Waren und ihren Transportmitteln, mit fremden Kaufleuten und Mainzer Bürgern, mit Bauern und Juden, mit Schiffern, Fuhrleuten und Hlandwerkern, mit Geistlichen und Adligen und schließlich mit dem gesamten Beamten- personal der kurfürstlichen kammer, der Rente, des Kauf- hauses und Krahnens zu tun. Was Wungder also, wenn er sich eine außerordentliche Waren- und Menschenkenntnis aneignete ¹), die in dem Rentenbericht zum Ausdruck kam? Er vermochte darum guten Aufschluß zu geben über Salz und Mehl, über Hirsen und Steinkohlen oder was sonst; aber er war auch imstande, über alle die Machenschaften zu sprechen, die ungesetzlich waren und dem Vorteile bestimmter Kreise dienten, mochte es sich dabei um Domkapitulare, Adlige, Bürger, Offiziere oder Juden handeln. Darum seine Sicherheit und Rücksichtslosigkeit im Urteil.

als praktischen Ratgeber. Seine Vorschläge zeigen ihn nicht als genialen Pfadfinder, sondern als nüchternen Beurteiler der bestehenden Verhältnisse. Da die kurfürst- liche Regierung bei der neuen Rentenordnung nur auf dem Boden der gegebenen Entwicklung neugestaltend wirken wollte, so fanden seine Vorschläge, die auf der gleichen Grundlage fußten, zumeist Berücksichtigung. Und wenn einige wie der, daß die Geistlichen auf einzelne Artikel der Rentenordnung zu vereidigen seien, oder jener über die Be- schränkung der Freizettel für Geistliche nicht durchdrangen, so lag es nicht an ihrer Zweckmäßigkeit, sondern daran, daß man die Geistlichkeit nicht in solch enge Fesseln schlagen wollte.

3. Rokochs Bemühungen um die Durchführung der neuen Rentenordnung.

Am 16. Juni 1674 wurde die neue Rentenordnung veröffentlicht ²). Die Täâtigkeit derer, die sie durchberaten und in die endgültige Fassung gebracht hatten, war damit zu Ende. Anders stand es bei Rokoch. Ihm als Rent- meister fiel es nun zu, den neuen Bestimmungen bei den Betroffenen Geltung und Ansehen zu verschaffen, Hier-

1) In dem Abschnitt»Von den Pfördtneren«(S. 230) spricht die neue Rentenordnung den Rentenbeamten derartige Kenntnisse zu, denn es heißt da:»und dann Unserm RenthMeister und übrigen Renthen- dieneren Unsere bürger und deren Handel und Wandel zum besten bekant seynd, so setzen und befehlen Wir« usw.

2) Siehne die folgende Anmerkung; als Urkunde trägt sie das Datum des 30. Mai 1674(vergl. S. 167).