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Inhalt der Rentenordnung von 1674
Besprochen auf der Seite:
Ent- sprechender Artikel der Rentenordn. von 1601:
Die Müller genießen für den Teil der Molterfrucht, den sie für Haushaltungs- zwecke verwenden, Abgabenfreiheit.
Gebühren für die Fruchtsäuberung; Ge- bühren, Obliegenheiten und Verei- digung der Müllerknechte.
Bierbrauer haben für das Malz geeichte und besonders gezeichnete Säcke zu verwenden, auf ein Fuder Bier werden 500 Pfd. Malz zugelassen.
Geistliche und Bürger versteuern das Malz nach dem Malter.
Der Eid der Müller......
Verfahren in den Fällen, in denen die neue Rentenordnung nicht ausfreicht, ferner bei Ansetzung der Strafen und Bußen..
Für Einbuße an Gebühren, die in Un- fleiß oder Nachlässigkeit der Renten- diener ihren Grund hat, kann der Kurfürst Ersatz fordern..
Anderungen der Rentenordnung behalt sich der Kurfürst vor...
Den Rechten des Domkapitels und der einzelnen Domherrn soll durch die Rentenordnung kein Eintrag ge- schehen, soweit es sich um die Praesens- oder Benefizial- um als Eigentum erworbene und ererbte Gefälle handelt..
Schlußformel der Urkunde
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