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zusehen, zahlen müsßen unndt solche ubermaß wehret noch; solches aber in die Billigkeit zu bringen, wie in andere orthen beschicht, muß mit hohem Oberkeitlichem ernst dieße leuth darzu angehalten und darzu gezwungen werdten; der Renthen wollen solche leuth nicht mehr darinen pariren noch gehorsamen.«
Es sind mannhafte, nicht mißverständliche Worte, die Rokoch hier über das Verhalten der Schröter vorbringt. Be- sonders eindrucksvoll erscheinen die Schlußworte, in denen er die Regierung auffordert, diese Leute zur Beobachtung der Vorschriften zu zwingen, da sie der Rente nicht mehr ge- horchten und parierten. Der Hofrat betonte im Anschluß an den Rentenbericht, die Bestimmungen über Schröter-, Mütter- und Karcherlohn müßten genau beobachtet werden; zu diesem Zweck solle die Rente geeignete Maßnahmen vorschlagen. Zugleich erinnerte er daran, daß jeder einzelne Schröter, Mütter und Karcher vorzubescheiden und zu vernehmen sei; wer sich dann der erlassenen Ordnung nicht anbequemen wolle oder sie tatsächlich nicht beobachte, solle aus der Stadt gewiesen werden. Bei der abermaligen Beratung stellte der Hofrat— ob mit Unterstützung Rokochs, wissen wir nicht— fest, daß die Schröter und Kaufhausknechte noch nicht ver- eidigt, sondern nur durch Handgelöbnis verpflichtet seien. Dieses wäre deshalb unterblieben, weil man sich vorher mit dem Domkapitel vergleichen¹) und dann erst die Vereidigung und Einweisung habe vornehmen wollen. Zu gleicher Zeit außerte sich der Hofrat über den Grund, warum die Schröter höhere Löhne beanspruchten. Diese waren nämlich bis dahin auch Pflästerer; im Sommer wurden sie durch das Schroten nicht in Anspruch genommen und so ernährten sie sich in dieser Zeit mit Pflästern. Nunmehr hatten sie aber diese Beschäâftigung aufgegeben und darum das Schrotgeld gesteigert. Der Hofrat kam auch bei seiner zweiten Tagung zu dem Schlußergebnis, die Schrot-, Mütter- und Karcherordnung müsse genau gehalten werden, die einzelnen Schröter, Karcher und Mütter aber seien zu vereidigen. Wer sich in beides nicht fügen wolle, der sei in der Stadt nicht zu dulden, sondern baldigst auszuweisen.
Hinsichtlich der Karcher bemerkte der Hofrat, es bestände bei diesen die Ordnung, daß 6 von ihnen mit Stückfässern führen, die anderen mit kleinen Fässern. In einer Rand- bemerkung wird noch gesagt, daß die fHloffuhren für Wirte
11) Wie die unten genannte Bestimmung der neuen Rentenordnung zeigt(S. 246 Z. 16), verlangte das Domkapitel, daß die Schröter ihm für geringeren Lohn als den Bürgern schroteten.


