Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 4. Teil
Entstehung
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werden, damit er darin das Zoll- und Wegegeld verwahrt; letzteres darf er nicht selbst in die Hände nehmen, sondern es ist durch die, welche es entrichten, in die Büchse zu werfen.

Zu Artikel 52 und 53 bemerkte der Rentenbericht, daß oftmals bei den Pförtnern Unfleiß wahrzunehmen sei, indem Waren und Wein ohne vorherige Nachprüfung der Quantität ein- und ausgeführt würden; dadurch gingen dem Kurfürsten Gebühren verloren; umgekehrt klagten die Pförtner, daß ihnen die Wachen der Bürger und Soldaten in den Herbst- und Marktzeiten nicht behilflich wären; darum seien sie(die Pförtner) nicht imstande, die Waren durchzusehen und aufzuschreiben; vielmehr wiesen die Wachen an den Toren die Fuhren oft mit Gewalt aus der Stadt oder zwängen sie mit Streichen, in die Stadt hineinzufahren. An anderen Orten, so fährt der Rentenbericht weiter, müßten die Wachen auf den YNorteil der Herrschaft bedacht sein und ihn wahren helfen; hier in Mainz sei bisher trotz öfteren Be gehrens eine derartige Unterstützung nicht erfolgt, hoffentlich werde aber der Kurfürst künftig in dieser Angelegenheit Rat schaffen. Der Hofrat war bei seiner ersten Sitzung darum der Ansicht, die Offiziere und Soldaten sollten die Pförtner unterstützen, so daß keine Waren und Fuhren ein- oder herausgelassen würden, bevor die Pförtner hinsichtlich der Zölle befriedigt seien. Bei der zweiten Beratung beschäftigten den Hofrat zunächst die Pförtner selbst. Er stellte fest, daß diese auf Rente angenommen und im Beisein des Vizedominus vereidigt würden. Des weiteren betonte der flofrat, es sei viel an diesen Leuten gelegen, indem es auf ihre Aufsicht und Treue ankomme; sie hätten aber wöchent- lich nicht mehr als ½ fl. Lohn; so geschehe es denn, daßz sie dem einen oder anderen durch die Finger sähen und dadurch den Kurfürsten schädigten. Unter diesen Umständen nielt es der Hofrat für überlegenswert, ob man nicht ihren Lohn erhöhen solle; er beschloß deshalb, wie aus einer Be merkung am Rande des Aktenstücks hervorgeht, mit dem Rentmeister in dieser Angelegenheit zu sprechen und sein Gutachten einzuholen; an den Hauptpforten, d. h. an der Altmünsterpforte, dem Eisentürlein, der Fischpforte und dem Neutor sollten die Pförtner wöchentlich 1 fl., an den anderen einen halben erhalten. Auch darauf wies der Hofrat hin, daß die Pförtner keine Büchsen mehr hätten, sondern alle Samstag das Geld ablieferten und Verzeichnisse der ein- gegangenen Gebühren und ihrer Zahler einreichten. Er war der Ansicht, es solle entsprechend der alten Renten- ordnung(Artikel 53) die Büchse wieder eingeführt werden,