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Autorität der Schule, vielmehr dazu angehalten werden, Beschwerdematerial gegen ihre Lehrer zu sammeln; und so ist es geeignet, zumal wenn es sich in einer hämischen und verletzenden Form äulsert, dem Lehrer die so notwendige Freudigkeit zu seinem schweren Berufe zu rauben und die ganze bildende und erziehliche Wirkung des Unterrichts empfindlich zu stören. Die Richtigkeit dieser Gesichtspunkte ist für jeden einsichtigen Beurteiler der Dinge einleuchtend, und deshalb bin ich überzeugt, dals die weit überwiegende Mehrzahl unserer Schüler und ihrer Angehörigen eine solche unzuträgliche Art der Kritik nicht gut heilst. Um einerseits zu zeigen. dals der geschilderte Übelstand in Wiesbaden nicht neu ist, anderseits um den richtigen Weg zu seiner Abstellung zu weisen, halte ich es für dienlich, aus der Ansprache, die mein vorletzter Amtsvorgänger im Jahresbericht der Anstalt vom Jahre 1880 an das Elternhaus gerichtet hat. den Schluſsabschnitt wieder zum Abdruck zu bringen, in dem ich vorausschicke, dals auch ich mich durchaus zu den hier vorgetragenen Ansichten und Grundsätzen bekenne, und dalſs es mir heiliger Ernst ist, beiden gerecht zu werden, sowohl den Lehrern, wie den Schülern:
..... Es kann darüber kein Zweifel obwalten, dals wenn irgendwo, so namentlich in Wiesbaden bei den besondern Zuständen hiesiger Stadt das Ziel des Gymnasiums, seine Zöglinge nicht bloſs zu denkenden Menschen heranzubilden, sondern auch mitzuwirken, daſs sie zu echter Religiosität und wahrer Sittlichkeit erzogen werden, nur dann ganz und voll zu erreichen ist, wenn Haus und Schule treu zusammenstehen und immermehr ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Hilfeleistung sich herausgestaltet. Es liegt mir fern zu behaupten, daſs es nur Schuld des Hauses sei, wenn wir von dem Ideale in dieser Hinsicht noch weit genug entfernt sind; auch wir Lehrer sind Menschen. Aber wenn Fehlgriffe vor- kommen, so kann denen Abhülfe geschaffen werden, falls die Eltern in geeigneter Weise die Dinge zu meiner Kenntnis bringen wollen, worüber sie sich zu beschweren für berechtigt halten. Ich sage: in geeigneter Weise, also nicht durch anonyme Zuschriften und Zeitungs- artikel mit vagen Behauptungen oder Anschuldigungen, die bei näherer Prüfung in sich zerfallen; denn dadurch dient man nicht der Verständigung zwischen der Schule und der Familie. Dagegen werde ich für jede auf Tatsachen sich gründende Mitteilung, die im Interesse der Erziehung oder des Unterrichtes mir gemacht wird, stets aufrichtig dankbar sein. Die geehrten Eltern mögen fest überzeugt sein, dals eine solche niemals ihrem Kinde auch nur den geringsten Nachteil bringen, sondern dals sie lediglich zu einer eingehenden und objektiven Prüfung der Sache Veranlassung geben wird. Am angenehmsten ist es mir in diesem Falle, wenn die Eltern, soweit es ihnen möglich ist, nicht den Weg schriftlicher Korre- spondenz wählen, sondern mich mit ihrem Besuche gütigst beehren wollen, zumal da manches Mifsverständnis bei einer persönlichen Verhandlung rasch ausgeglichen wird.
Ich schlielse mit der freundlichen Bitte, dals man die dargelegten Wünsche und Ratschläge, wie ich sie in bester Absicht veröffentlicht habe, so auch in wohlwollendem Sinne aufnehmen möge.
Wiesbaden, den 21. März 1880. Dr. Paehler.
Im übrigen seien folgende Anordnungen von neuem mitgeteilt:
Im Flur des Gymnasialgebäudes, sowie in jedem Klassenzimmer wird durch Anschlag bekannt gemacht, wann und wo die Eltern bezw. deren Stellvertreter mit den Lehrern der Anstalt Rück- sprache nehmen können.
Da es ferner im Interesse der Eltern liegt, regelmälſsig die schriftlichen Arbeiten ihrer Söhne einzusehen, so wird hierdurch darauf hingewiesen, dals die Hefte den Schülern in bestimmten Fristen mit nach Hause gegeben werden.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium hat für die Zahlung des Schulgeldes folgende Bestimmungen getroffen:
Das Schulgeld ist vierteljährlich im voraus zahlbar und an einem von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten der Anstalt zu entrichten. Den Eltern bezw. Pflegern


