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aus ernstlich widerraten werden. Auch ist es aus ethischen und sozialen Gründen dringend wünschenswert, alle für die Jugend bestimmten Vergnügungen schlicht zu gestalten und sie von allem vorzeitigen Luxus frei zu lassen. Von den Schülern selbst dürfen keinerlei Tanz- vergnügungen ins Werk gesetzt werden, es sei denn, dass sie die ausdrückliche Erlaubnis des Direktors eingeholt haben. Die Verantwortung für die ungünstigen Folgen der an Zahl und Inhalt das gesunde Malfs überschreitenden gesellschaftlichen Veranstaltungen für die Schüler lehnt die Schule durchaus ab.
Alle Geldsammlungen sind verboten, sofern sie nicht vom Direktor erlaubt worden sind. Die Austrittserklärung hat schriftlich vor Beginn des Vierteljahres zu erfolgen, sonst ist für dieses das Schulgeld zu zahlen.
Montag, den 8. April, morgens von 8 Uhr ab wird die Prüfung der neu angemeldeten Schüler stattfinden.. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 9. April, morgens um 8 Uhr mit einer Schul- andacht für die evangelischen, um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler. . Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr vom Lehrerkollegium gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres einzureichen.
Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aufser Samstags von 11— 12 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer No. 23/5, Eingang Luisenplatz No. 4, die des Direktionsgehülfen Herrn Professor Spamer: Zimmer No. 24 Dienstag bis Freitag vormittags 11— 12 Uhr.
Dr. Schmaäclt.


