Aufsatz 
Ehre und Duell / Friedrich Schödler
Entstehung
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Hierzu kam noch die ohnehin in früher Zeit vorhandene Neigung der Freien und Edlen, ſich ſelbſt Recht zu verſchaffen. Während die Heeresfolge faſt die alleinige Verpflichtung des Adels war und in der Waffenübung ſein Hauptgeſchäft beſtand, hatte von den großen Dynaſten herab bis zu den einfachen Rittern dieſer Stand allmälig eine ſolche Unabhängigkeit erworben und ertrotzt, daß Kaiſer und Könige jahrelanger Kämpfe bedurften, um dieſe Stände einigermaßen in die Schranken des geordneten Staatslebens zurückzuführen.

Wo hätte zur Blüthezeit des Ritterthums ein Glied deſſelben ſich einfallen laſſen, perſönliche Streitigkeiten anders als mit dem Degen in der Fauſt zum Austrag zu bringen, ſo daß durch den Namen des Fauſtrechts dieſe Periode aufs treffendſte bezeichnet iſt.

Als mit dem Verfall des Ritterthums an deſſen Stelle das Hof⸗, Militär⸗ und Beamtenweſen trat, ſo vererbte ſich auf dieſe höheren Stände ein Reſt jenes ritterlichen Gebahrens und darunter auch jene Vorſtellungen von einer beſonderen ritterlichen oder Cavaliersehre, die an der Spitze der Zunge und des Degens hängt.

So finden wir vom 15. bis 18. Jahrhundert das Duell im Schwung und periodiſch zu wahrer Duellwuth ſich ſteigernd. Vergebens eiferten Päpſte, Concile, Kaiſer und Könige gegen dieſes Uebel. Seine höchſte Ausbildung erhielt es im 16. und 17. Jahrhundert an dem franzöſiſchen Hofe und ſämmtliche heutigentages bei uns üblichen Ausdrücke in Duellſachen, wie Satisfaktion, Revanche, Avantage, Cartel, Menſur, Sekundant, touchiren, contrahiren, revociren u. a. m. zeigen, wie Vieles davon nach Deutſchland aus Frankreich herüber gekommen iſt.

Erfolglos erließen die Regenten Frankreichs die ſchärfſten Verbote gegen das Duell; 1607 berechnete man, daß ſeit Heinrichs IV. Thronbeſteigung, trotzdem der König ſchon 1602 das Duell bei Todesſtrafe verboten hatte, etwa 4000 Edelleute im Duell gefallen waren(Lotheißen, Geſch. d. franz. Lit.). Ludwig XIII. ließ 1627 zwei Angehörige aus den höchſten Adelsgeſchlechtern, der Montmorenci und Des Chapelles, wegen Zuwiderhandlung gegen das Duellverbot hinrichten.

Zu welcher Maßloſigkeit die Duellwuth ſich zu ſteigern vermochte, erfahren wir aus nach⸗ folgender, von Diderot mitgetheilter Geſchichte:Zwei Leute von Ehre, davon Einer Desglands genannt wird, machen derſelben Frau ihren Hof, und wie ſie bei Tiſch neben einander ihr gegenüber ſitzen und Desglands ſich bemüht, durch die lebhafteſte Unterhaltung ihre Aufmerkſamkeit auf ſich zu lenken, während ſie zerſtreut ihn nicht zu hören ſcheint, ſondern ihre Augen ſtets nach ſeinem Neben⸗ buhler ſchweifen; da bewirkt in Desglands Hand, welche eben ein friſches Ei hielt, die Eiferſucht ein krankhaftes Zuſammenpreſſen, wodurch das Ei platzt und deſſen Inhalt dem Nebenbuhler in's Geſicht ſpritzt. Dieſer macht eine Bewegung mit der Hand, welche aber Desglands ergreift und ihm in's Ohr ſagt:Mein Herr, ich nehme es für empfangen. Darauf folgte tiefe Stille in der Geſellſchaft. Am andern Tag erſchien Desglands mit einem großen, runden, ſchwarzen Pflaſter auf der rechten Backe. Das Duell erfolgte: Desglands Gegner ward ſchwer, aber nicht tödtlich verwundet. Desglands verkleinerte um etwas ſein ſchwarzes Pflaſter. Nach Herſtellung des Gegners zweites Duell; abermals zog Desglands Blut und verkleinerte daher wieder ſein Pflaſter. So ging es fünf bis ſechs Mal; nach jedem Duell verkleinerte Desglands ſein Pflaſter, bis endlich der Gegner todt war.

So wurde die Ehre geheilt und das ihre wunde Stelle bezeichnende Pflaſter überflüſſig!

Das Uebel wucherte in Frankreich fort und erreichte zur Zeit der Republik und Napoleons I. wieder eine furchtbare Höhe.

Allein daß derſelbe Cavalier, der bereit war, in ritterlichen Ehrenſachen gegen Jeden den Degen zu ziehen, hierzu weniger geneigt ſich erweiſen konnte, wenn er wegen wirklicher Uebelthaten zur Verantwortung gezogen werden ſollte, zeigte Türenne, der wegen der in der Pfalz verübten

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