Aufsatz 
Ehre und Duell / Friedrich Schödler
Entstehung
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Recht, dem Alle ſich zu beugen haben, noch ein Privatrecht beſtehen, für beſondere Fälle, Stände, Klaſſen oder Geſellſchaften? Dies ſind Fragen, nicht nur vom höchſten theoretiſchen, ſondern, wie wir aus dem angeführten traurigen Beiſpiele erſehen, von dem dringendſten praktiſchen Intereſſe. Richten wir deshalb an jene Kreiſe, in denen ſchon ein Wort einen fluchwürdigen Zauber zu wirken und das Duell hervorzurufen vermag, unſere Frage um Aufklärung und vernehmen wir die meiſt gebräuchliche Antwort.

Da heißt es denn: Die Ehre eines Mannes duldet keinen Schimpf! Sobald gegen ihn ein verletzendes Wort fällt, iſt der Glanz ſeiner Ehre getrübt und kann nur mit Blut wieder rein ge⸗ waſchen werden. Feig und verächtlich iſt, wer ſeine Ehre nicht ſchützt vor dem leiſeſten Hauch, ſei es auch nur gegen ein mißfälliges Wort, einen herausfordernden Blick, eine beleidigende Geberde. Ein Mann von Ehre muß auch den geringſten Zweifel von ſich fern halten, daß er nicht ſtets und mit vollſtem Nachdruck ſeine Ehre wahren, ſchützen und vertheidigen werde, denn ſie iſt ihm das Höchſte; ihr opfert er unbedenklich alle Güter des Lebens, ja dieſes ſelbſt!

In jedem dieſer Sätze begegnen wir dem WortEhre. Aber ſofort fühlen wir heraus, daß daſſelbe hier in einem ganz beſonderen Sinn gebraucht wird. Wir fühlen uns betroffen, zu erfah⸗ ren, daß heutigentages die Wahrung der Ehre eines Mannes denſelben zu Thaten zwingen ſoll, die gänzlich den Zeiten des Fauſtrechts entſprechen.

Angelangt am Ende des 19. Jahrhunderts, nachdem die Humanität nach allen Richtungen ihre Prediger, Jünger und Vertreter gefunden hat, wo es als eine Verletzung der Menſchenwürde gilt, gegen das fehlende Kind, gegen den läſſigen Untergebenen die Hand zu erheben und über den Ver⸗ brecher das Todesurtheil zu verhängen, ja wo ſelbſt das Thierleben unter ſchonenden Schutz geſtellt erſcheint wie iſt es da möglich, daß an die Erhaltung der Ehre der Untergang eines Lebens ge⸗ knüpft ſein kann, ohne daß Conflicte vorausgegangen ſind, von jener hochtragiſchen Natur, denen zu allen Zeiten traurige Opfer gefallen ſind?

So ſehen wir uns denn darauf hingewieſen, zu unterſuchen, wasEhre iſt.

Wir ſind keineswegs die Erſten, welche eine ſolche Unterſuchung anſtellen. Die Philoſophie, die Religions⸗ und die Rechtslehre, die Moral und die Pädagogik, ſie alle haben dieſen Begriff in Betracht genommen nach den verſchiedenſten Geſichtspunkten.

Vergleicht man die Stimmen, die ſich über denſelben vernehmen laſſen, ſo kommen faſt alle darin überein, daß ſie eine innere und eine äußere, eine wahre und eine falſche Ehre unterſcheiden.

Die innere Ehre beſteht in dem jedem Menſchen inne wohnenden Bewußtſein von ſeiner Menſchenwürde; er fühlt ſich als eins der bevorzugten Geſchöpfe Gottes, die mit Vernunft und Ver⸗ antwortlichkeit begabt, ſich erheben über das blos vegetative Leben der übrigen. Beſtärkt wird dieſes Gefühl durch religiöſe, geſchichtliche und geſellſchaftliche Ueberlieferungen.

Die innere Ehre kann daher nur dem eigen ſein, der dem ſittlichen Geſetz gehorcht; ſie iſt der Reflex der unverdorbenen Menſchennatur, des guten Gewiſſens. Wir fühlen das ſchlichte Bewußt⸗ ſein der eignen Ehre heraus aus den Worten Tells:Ich lebte ſtill und harmlos; es iſt das Horaziſcheinteger vitae das unverſehrte, fleckenloſe Leben, dem ſie angehört.

Dagegen beruht die äußere Ehre in der Anſicht, welche Andere über unſeren Werth haben. Wenn, wie ein neuerer Philoſoph*) treffend bemerkt, die innere Ehre in dem beſteht, was Einer iſt ſo die äußere Ehre in dem, was Einer vorſtellt. Sie iſt daher nicht das ehrenhafte Sein des einzelnen Menſchen an ſich, ſondern ein Erzeugniß des Zuſammenſeins Mehrerer; wir gelangen in ihren Beſitz durch die Meinung Anderer neben uns.

**) Schopenhauer.