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abzuweisen, weil Hagen, wo er immer entgegentritt, stets Vater der Entführten ist.— Doch vielleicht hat Klee den Satz„dar Hilten vater tôt lach“ auch auf Hagen gedeutet und sich den Hergang folgendermafsen gedacht: in der Schlacht auf dem Wülpensande kämpft Hagen mit dem Entführer seiner Tochter, mit Wate; Hagen wird erschlagen; an demselben hatten auch Herwig und Wolfwin teil. Es würde also diese Schlacht auf dem Wülpensande der auf dem Strande von Waleis gelieferten entsprechen. Sonderbar ist hierbei erstens, dafs, wenn der Hilden vater im zweiten Vers dieselbe Person ist, wie der im folgenden Vers genannte Hagen, der Dichter sich einer so verschiedenen Ausdrucksweise bedient hat, die den unbefangenen Leser dazu führen mufs, den Vater der Hilde für eine von Hagen verschiedene Gestalt zu halten; man erwartet vielmehr im ersten Vers den Namen, im zweiten Vers ein Pronomen. Sonderbar ist zweitens, dals Wate, der doch blofs im Auftrag seines Herrn gehandelt hat, als Gegner des Hagen genannt wird, der eigentliche Entführer Hetel dagegen unerwähnt bleibt. Endlich wo soll man Herwig und Ortwin in der Schlacht auf dem Strande zu Waleis anbringen? Klee begnügt sich vorsichtig damit zu versichern, dafs vieles ungewifs bleibe, dafs die Sage schon ziemlich kompliziert gewesen sein müsse.
Doch wozu alle Schwierigkeiten, die dieser Deutung der Stelle und dem Versuche Klees auf Grund derselben Hildesage und Kudrunsage zu identifizieren, entgegenstehen, noch weiter aufführen: Die ganze Beweis- führung beruht auf einer sprachlich unmöglichen Deutung der Stelle. Eine unbefangene Interpretation wird und kann den Vers„inzwischen Hagenen unde Waten“ nicht anders als mit dem vorhergehenden Vers„dar Hilden vater toôt lach“ verbinden. Hagen ist aber der Vater der Hilde: er kann also nicht zwischen dem Vater der Hilde tot liegen. Die Stelle ist offenbar verderbt überliefert.
Müllenhoff(Kudrun p. 98) schreibt nun an Stelle von„dar Hilden vater téôt lach“„dar Hilden vriedel tét lach“. Die in Lamprechts Stelle vorausgesetzte Situation entspricht dann vollständig der des Kampfes auf dem Wülpensande, wie er im mhd Epos dargestellt wird: Hetel fällt, Wate, Herwig und Wolfwin sind seine Mitkämpfer. Aber der Umstand, dafs auch Hagen an dieser Schlacht beteiligt ist, macht solche Schwierigkeit, dafs es sehr zweifelhaft erscheint, ob diese Konjektur das Richtige getroffen hat. Es ist klar, dafs Hagen in der eigentlichen Kudrundichtung nichts zu suchen hat, und so läfst ihn das Epos alsbald nach der Versöhnung mit Hetel für immer vom Schauplatz verschwinden. Nimmt man nun an, dafs nach der dem Pfaffen Lamprecht bekannten Fassung Hagen auch in der Kudrunsage eine Rolle spielte und in der Schlacht auf dem Wülpensande mitwirkte, so hätte demnach im Anfang des 12. Jahrhunderts die Hildesage mit der Kudrunsage eine viel engere Verbindung eingegangen, als dies im Anfang des 13. Jahrhunderts in dem Epos der Fall ist, eine an und für sich schon höchst unwahr- scheinliche Voraussetzung. Wie soll ferner diese Mitwirkung Hagens erklärt werden? Wenn er an der Schlacht auf dem Wülpensande teil gehabt hat, mufs er sich ebenso wie im Epos nach der Schlacht auf dem Sande zu Waleis mit Hetel versöhnt haben und nach Hause zurückgekehrt sein; als nun Kudrun geraubt wird, wie blieb da Zeit, ihn aus solcher Ferne herbeizuholen? Ploennies(Kudrun p. 236) vermutet, Hagen sei zufällig bei Hetel zu Besuch gewesen, als Kudrun weggeführt worden sei. Es wäre demnach anzunehmen, dals er gelegentlich seines Besuches auch an dem Kriegszug der Hegelingen gegen Siegfried teil genommen hätte; denn ein Hagen, der, bei den Frauen zurückgeblieben, seine Enkelin fortführen läfst, ist undenkbar. So wird infolge der einen Annahme Hagen immer mehr in die Handlung der Kudrunsage verwickelt, ohne dafs es möglich wäre, für ihn eine seiner Bedeutung entsprechende Stellung in diesen Kümpfen ausfindig zu machen. Dazu kommt, dafs die Annahme eines zufälligen Besuches ebenso wenig sagengemälfs ist, als sie in den Rahmen eines planvoll geordneten Epos pafst. Also auch Ploennies' Vermutung ist zurückzuweisen. Sonderbar ist endlich noch bei der durch die Konjektur Müllenhoffs bewirkten Deutung der Stelle, der gemäfs es sich um eine Szene der eigentlichen Kudrunsage handelt, dafs der Dichter der Alexandreis die Erwühnung der Hilde für nötig erachtet, wührend es doch viel natürlicher gewesen wäre, den Namen der Kudrun, um die es sich in jenem Kampfe handelte, in die Erwähnung des volkswiges zu verflechten; der Name Hilde scheint somit auf eine andere im Hintergrund der Schlacht auf dem Wülpenwerde befindliche Situation hinzuweisen. Diese ergiebt sich nur bei Annahme der Konjektur W. Grimms, wie oben gezeigt.
Wiesbaden, im Februar 1887.
HDr. Heinrich Schmitt.


