Aufsatz 
Versuch einer Geschichte der Hilde- und Kudrunsage / vom wissenschaftlichen Hilfslehrer Heinrich Schmitt
Entstehung
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Nachmittags von 2 ½ 3 ½ Uhr IIIla: Latein. Schlaadt. Geschichte. Schmitt II.

» 31 ½ 4 ½» IIIIb: Griechisch. Fritze. Caesar. Wesener. 4 ½ 5 ½» II2a: Chemie. Klau.

Lateinische Grammatik. Lohr. 5 ½ 6 ½» II2b: Französisch. Ammann. Deutsch. Fritze.

Mittwoch den 30. März.

Morgens von 89 Uhr IIla: Latein. Flach.

Mathematik. Bücheler.

9 10» IIIb: Cicero. Adam. Physik. Klau.

1011» I2 a: Ilias. Müller. Geschichte. Scholz.

11- 12» I2 b: Deutsch. Spiefs. Cicero. Otto.

Nach Schluſs der öffentlichen Prüfung erfolgt in den Klassenzimmern die Verteilung der Zeugnisse und die Bekanntmachung der Versetzungen.

Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 18. April c., morgens von 7 Uhr ab, stattfinden, die Eröffnung des neuen Schuljahres Dienstag den 19. April, morgens 7 Uhr.

Wie oben(S. 43) berichtet wurde, sind zufolge einer Anordnung Seiner Excellenz des Herrn Ministers die Parallelcöten der Sexta, Quinta und Quarta wegen Raummangels am Gymnasium eingezogen und statt derselben am hiesigen Realgymnasium Doppelklassen der drei Unterstufen eingerichtet worden, die nach dem gymnasialen Lehrplane unterrichtet werden. Hinsichtlich der Zuweisung der für die drei unteren Klassen angemeldeten Schüler zu der einen oder der anderen Anstalt hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Kassel unter dem 2. Oktober 1884 folgende Bestimmungen getroffen:

1) Diejenigen Knaben, für welche der Besuch des Realgymnasiums gewünscht wird, treten ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, in diese Schule ein.

2) Von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche in dem südlichen, von Friedrichstrafse und Frankfurter- strafse begrenzten Stadtteile wohnen, im Gymnasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffenden Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden.

3) Bei auswärtigen Knaben ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern mals- gebend. Anmeldungen einheimischer Schüler werden für das jedesmal folgende Schuljahr regelmälsig vom 10. Januar, auswärtiger Schüler vom 1. Februar ab entgegengenommen.

Wiesbaden, den 24. März 1887. Dr. Paehler.