— 16—
Dass man die ganze der Linie Arenfels zugeschrieben hat, rührt wohl einfach daher. dass beim Aussterben der Linie Covern in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nur noch eine Linie des Gerlachschen Stammes vorhanden war und Gerlach V., Herr von Arenfels(I. als solcher), nach dem Tode seines Vaters Majoratsherr des Stammes und Inhaber der halben Vogtei wurde, wie er auch allein den halben Anteil des Gerlachschen Stammes an der Stammfeste Jsenburg erhielt, dass aber beim Tode Gerlachs III., des letzten Herrn von Arenfels. durch den Erbstreit die unterdessen entstandenen zwei jün- geren Linien des Gerlachschen Stammes. die Büdingische und die mittlere Grensauische. wie von dem Mitbesitz der Jsenburg, so auch von der Teilhaberschaft an der Rommers- dorfer Vogtei ausgeschlossen und gerade die zwei Schwiegersöhne Gerlachs III. von Arenfels, die aber zugleich Majoratsherrn der beiden Remboldischen Linien und als solche schon Mitinhaber der Rommersdorfer Vogtei(Beweis der Burgfrieden von 1334) waren, sie jetzt allein bekamen 191).
Dass nun aber, abgesehen von Partikularvogteien über einzelne Güter der Abtei. welche die Jsenburger Herren indessen verschiedentlich teilweise oder ganz an jene selbst abgaben ¹9²), die Häupter der Jsenburger Familien eine gemeinschaftliche Ober- vogtei über Rommersdorf hatten, scheint mir aus Folgendem hervorzugehen. In dem mehrerwähnten Jsenburger Burgfrieden vom 25. April 1334 193), den Salentin III. und IV. 194) von Nieder-Jsenburg, Wilhelm von Braunsberg-Wied und Gerlach III. von Aren- fels schlossen, die Häupter der damals bestehenden 4 rheinischen von je zwei Söhnen Gerlachs II. und Rembolds II. gestifteten Jsenburger Hauptlinien, wenn man annimmt. dass Salentin III.(Simon's II.) als Gemahl einer Erbtochter der zweiten Linie Covern, die damals, 1334. dem Erlöschen im Mannsstamme nahe war und 1335 wirklich erlosch. diese mit vertrat, in dem Burgfrieden also heisst es unter anderem:„ Vort suellin wir unse cloester von Romestorff semmetlichen verantwertin(⸗ vertreten. vertei- digen nach Lexer) und huedenn und hiegen an ohne) allerley argelist,„als id uns aldern an uns braicht haint.*Bei einem Ausgleich Bruno's II. von Isenburg- Braunsberg mit Rommersdorf wegen eines Gütertausches zwischen der Abtei und dem Simeonsstift zu Trier, dessen Vogt über das hingegebene Gut Bruno war, vom Jahr 1210 sind alle 3 andern Linien durch die Zeugen Rembold(III.) und seinen Sohn Salentin. die Brüder Gerlach(II.) und Heinrich(wohl von Covern) und die Brüder Heinrich (I. von Jsenburg- Grensau)) und Eberhard vertreten 195). Als Heinrich(II.) von Jsenburg(- Grensau) 1263 der Abtei Rommersdorf seine zwei Höfe in(Marien-) Rachdorf mit Mühle schenkt 196), siegeln mit die Jsenburger Familienhäupter der 3 an- deren Linien, Heimich(II.) ven Covern. Bruno(III. von Braunsberg), Th.(The- oderich) und sein Sohn Salentin(von Nieder- Jsenburg), und diese heissen in der Urkunde consanguinei et coadvocati(ein direkter Beweis zugleich, dass Heimich II. selbst zu den Rommersdorfer Vögten gehörte). So sind 1297 1¹97) bei einer Schen- kung von Gütern in Heimbach u. a. O. Zeugen die Häupter der 4 rheinischen Familier- zweige und 1350 1¹98) pei Schenkung des Kirchensatzes zu Heimbach durch Gerlach III. von Arenfels die 3 anderen rheinischen Familienhäupter. 1266 schenkten 199) Bruno III. von Jsenburg- Braunsberg mit Zustimmung seiner Vettern Heimrich. Werner und Phi- lipp von Bolanden- Falkenstein, die seine coheredes genannt sind, ihren AIlodialhof Adenrode der Abtei Rommersdorf zu vollem Eigentum und frei von aller Vogtei und Leistungen an ihn und seine consanguinei. Das hätten auch die consanguinei et coad-
191) Simon IIS. 141 f., 179, 191; Reck S. 116— 121. 142) so Bruno II. 1210 die über Gladbach, Heinrich II. von Covern 1257 die über Heimbach. Wegeler, Rommersdorf S. 16 u. 17. 1¹93) Fischer II S. 126 ff. 194) bei Simon II. u. III. 195) Mitt. Urkdb. II S. 302. 1¹⁰6) Wegeler, Rommersdorf, Urkdb. S. 16 f., vgl. Reck S. 74. 197) Wegeler, Rommersdorf, Urkdb. S. 32. 198) Wegeler, Rommersdorf I S. 19. 199) Wegeler l. c., Urkdb. S. 20.


