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Kirche hatten 2³¹1)„seit lange hergebracht die Pfalzgrafen, bis Pfalzgraf Heinrich solche 1197 2²³2) in die Hände des Erzbischofs Johann niederlegte“ 2³33). Jedenfalls also hatte Gerlach II. diese Obervogtei nicht, wie insbesondere auch die Urkunde von 1110 ²³4) beweist, in welcher Siegfried, hier ausdrücklich comes palatinus et ecclesiae Trevirensis principalis advocatus genannt, mitsiegelt.— Neben dem seit c. 1059 er- scheinenden erzstiftischen Obervogt gab es schon länger, seit 928, einen von da, c. 1059, an auf die städtische Vogtei beschränkten, bis dahin advocatus ecclesiae Trevirensis genannten Vogt. dessen Amt nicht lebenslänglich und nicht erblich war und immer mehr an Bedeutung verlor, nach c. 1140 aber in das des Schultheissen über- gegangen zu sein scheint ²35). Auch als städtischen Vogt von Trier kennt aber Schoop 236) aus Gerlachs II. Zeit nur Ludwig de Ponte von 1129— 1140. Nach ihm, sagt er S. 99, hören wir von einem städtischen Vogt nichts mehr.
Ganz unrichtig ist die Angabe Recks 237) und der Stammtafel des Standesherrn- Vereins, dass Gerlach II., von Trier belehnt, Herr von Covern gewesen sei. Die Ur- kunde, die das beweisen könnte, ist, wie früher gesagt 238), nicht aus dem Jahr 1112. sondern etwa von 1192 2³9). Und so findet sich Covern im Besitz eines Jsenburgers erst erwàhnt 1189 240). Der Besitzer Gerlach, der sich bald von Jsenburg, bald von Covern nennt, ist aber ein Sohn Gerlachs II. und hat wahrscheinlich 241) Burg und Herrschaft Covern erst erheiratet. Also Gerlach II. besass sie nicht.
Das sind die Rechte und Güter Gerlachs II., welche mit mehr oder weniger Sicher- heit ermittelt werden konnten. Wenn man freilich z. B. das öfter erwähnte Lehnbuch Werner's II. von Bolanden, das dem Jahrhundert Gerlachs angehört, vergleicht, so wird man die Ueberzeugung gewinnen. dass dieser ausser dem Angeführten noch manches weitere Allodial- und Lehnsgut, noch manche Rechte und Einkünfte gehabt habe. Aller- mindestens besass er noch manches schon, was wir erst bei seinen Nachkommen verzeich- nen können, weil es zufällig da erst urkundlich erwähnt vorkommt. Andererseits aber können wir aus dem Nachweisbaren gewiss nicht auf ein Erbe seiner Kinder, insbesondere auch seines Sohnes Heinrich schliessen, das es. wenn nicht weitere Momente dazu kämen, wahrscheinlich machte, dass gerade dieser mit dem comes Heinricus, dem Gründer eines 80 kostspieligen Bauwerkes, wie es der Dom von Limburg ist, bezeichnet sein solle. Hohe Achtung genossen allerdings Gerlach II. und sein Bruder gleich ihrem Vater und Oheim nicht nur bei den drei rheinischen Erzbischöfen. sondern auch bei den Kaisern, wie die Ur- kunden derselben ²⁴²) beweisen, in denen jene als Zeugen auftreten. Und wenn Gerlachs naller Verwandter 243) Ruprecht der Streitbare von Nassau zu Kaiser Friedrich I.„in einem besonders nahen und niemals gestörten Verhältnis der Diensttreue und des Vertrau- ens' gestanden hat 244), wenn später(1189) Gerlachs II. Schn Gerlach von Jsenburg- Covern als Gesandter Barbarossa's nach Rom abgeordnet wird, um wegen der Kaiser- krönung Heinrichs VI. mit dem Papst zu unterhandeln 2²45), so wird man auch von unserm Gerlach II. annehmen dürfen, dass er bestrebt war, die Interessen von Kaiser und Reich, wie die der Kirche möglichst in gleicher Weise zu wahren.
231) nach Günther, Cod. dipl. I S. 24. 2³²) Mitt. Urkdb. II S. 207. ²33) Vgl. auch Marx I S. 94. 115 und 394, sowie das Verzeichnis der Trierischen Vögte in d. Wyttenbach-Müllerschen Ausgabe der Gesta Trevirorum I, 1836, Animadversiones etc. S. 52. Nach Arnold's Vermutung(Verfassgsgesch. d. dtsch. Freistädte I S. 105) und Schoop(Verfassgsgesch. v. Trier, Ergänzungsheft I zur Westdeutschen Zeitschrift, 1884, S. 90 f.) hatten die Pfalzgrafen sie durch Heinrich IV. um 1080 bekommen. 23⁴) Mitt. Urkdb. I S. 480. 235) S. Schoop, Verfassgsgeschichte v. Trier, S. 81 ff. u. 90 ff. 236) l. c. S. 96— 99. 237)§S. 38. 238) Progr. III. S. 17. 239) Auch Simon’sAngabe über einen(Nicht-Jsenburger) Gerlach von Covern 1112(II S. 77 u. 113) ist danach zu berichtigen. 2²4⁴⁰) Mitt. Urkdb. II S. 134. 241) Vgl. Simon, II S. 113. 24²) bei Simon II S. 74 f. kurz angeführt. ²⁴³) S. oben S. 9. f. 24⁴) Schlieph. 1 S. 2.5. Ruprechts Teilnahme an Friedrichs I. Kreuzzuge, insbesondere an der Gesandtschaft nach Konstantinopel mit seinem Vetter Walram und dem Sohne des bei dem Kaiser hochangesehenen Grafen Heinrich II. von Diez s. ebenda S. 312. 245) S. das Regest bei Görz, II S. 170. Simon hat II S. 147 keines hierüber.


