Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 5. Teil. Gerlach II. von Isenburg mit besonderer Rücksicht auf seine Besitzungen
Entstehung
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Trier, am 6. April 1419 den halben Kirchensatz von Bärstadt und ein Drittel(i Weniger also, als 1190 Gerlach III. hatte) vom Zehnten dieser Pfarreivon wegen der Herrschaft Limburg', was doch wohl heissen soll: als nummehriger Inhaber der Herrschaft Limburg. an Friedrich und Simon von Rüdesheim vergibt 162), so muss, obgleich sich sonst, insbe- sondere in dem von den Enkeln Gerlachs II., Heinrich II. und Gerlach IV., 1258 geschlos- senen Teilungsvertrag darüber nichts findet, der indessen 163) nur Nachträge zu einem andern nicht bekannten zu enthalten scheint, der Limburger Zweig der JIsenburger im Besitze oder berechtigt dazu gewesen sein., Das könnte sich aber ebenfalls daraus er- klären. dass, wie die Linie Gerlachs III.(die Coverner). so die seines Bruders. Hein- richs I., dessen Sohn der Stifter der Limburger Linie war, eine Hälfte des Bärstadter Kirchensatzes und Zehnten, und ihr Vater Gerlach II. den ganzen besessen, es müss- te denn auf irgend eine Weise der Besitz der einen Hälfte durch Belehnung oder Erb- schaft und dgl. von Gerlachs III. Linie, die im 14. Jahrhundert im Mannsstanmnne erlosch. vis auf das Sechstel des Zehnten gerade an die Limburger gekommen sein. Es lässt sich einigermassen geschichtlich verfolgen, wie die eine Hälite des fraglichen Kirchsatzes und Zehnten oder Teile derselben von den Bolanden es war das also wohl auch die Hälfte. welche um 1190 und später die Herren von Bolanden von den Covernern zu Leben hatten. oder deren Teile an die Bolandischen Haupterben, die Grafen von Spanheim-Tannenfels, und von diesen an ihre Erben. die Grafen von Nassau-Saarbrücken, übergingen und als Afterlehen an die Fuchse von Rüdesheim und später(diese erlo- schen ungefähr um 1380) an die vom Stege allein oder mit anderen Familien ver- geben wurden. 164). Ueber eine Belehnung dieser Geschlechter durch Trier aber. welches doch 1347 und 1351 Burg und Herrschaft Covern kaufte(S. Dominicus. Balduin von Lützelburg, S. 541), finde ich keine Angabe, während einer der( 1419 seitens des Trierer Erzbischofsvon wegen der Herrschaft Limburg beliehenen) Ritter von Rüdes- heim von den Fuchsen von Rüdesheim zu unterscheiden noch 1466 die Hälfte des Kirchsatzes und ein Drittel des Bärstädter Zehnten als Trierer Lehen hat 165) und auch 1477 von einem solchen über 100 Malter Frucht aus dem Zehnten zu Bärstadt mit Be- willigung von Trier verfügt wird 166). Das Patronats- und Präsentationsrecht üben aller- dings 167) im J. 1500 und zwar bei dem Erzbischof von Mainz für Bärstadt zwei Herren von Dehrn, ein von Hohenstein und ein Flach von Schwarzenberg aus.

Als erster Stifter der Abtei Rommersdorf um 1114, damals als Benediktinerabtei. ist wohl mit Simon 168) Gerlach I. oder dessen Bruder, Gerlachs II. Vater Rembold I. 169) zu denken, bei der Neugründung durch die Prämonstratenser aber 1125 oder 1135 170) war, scheint es, Rembold II. von Jsenburg wenigstens beteiligt 171). Nach einem al- ten Bericht 17²) soll Rembold, der zwar als Vater eines zweiten Rembold von Jsenburg und Grossvater Salatins dort ausdrücklich bezeichnet wird, aber, wie oben S. 2 gezeigt, Rembold I. nicht sein kann, dem Abt Heinrich c. 1150 zum Ankauf des Hofes Engersche

162) S8. Görz, Regesten d. Trierer Erzbischöfe, 1861, S. 145; Roth, Fontes rerum Nassoicarum I S. 459. 16) Simon II. S. 125. Es wird dadurch nur das Schloss Cleeberg u. Zugehör zwischen ihnen geteilt u. Habecheberg(Hachenburg 2) Gerlach zugewiesen, für Güter in Udendarre(1s. Progr. IV, S. 22) aber ihm Entschädigung versprochen. Der Inhalt ist Progr. IIIS. 6 nach Kraft Gsch. v. Giessen§. 95 A. 23, aber, wie auch da, nnrichtig angegeben. 1¹64) S. Vogel S. 613. 165) Görz, Regesten d. Erzbi- schöfe v. Trier S. 224. 166) Görz l. c. S. 244. 167) nach Roth, Fontes rer. Nass. I S. 403. 168) II S. 77. 1¹69) Günther nimmt im Cod. dipl. I S. 232 A. 2, und Reck folgt ihm so ziemlich S. 40, auch Re- ginbold von Rommersdorf als Stiſter an, hält ihn jedoch für einen von dem Rembold IJ. Simons verschie- denen, einer Jsenburgischen Seitenlinie angehörenden Herrn. Vgl. das im Progr. III S. 15 f. über Ger- lach von Rommersdorf Gesagte. 17⁰) 8. Wegeler, Rommersdorf S. 3ff. 171) Wenn in einer Urkunde v. 1218(Mitt. Urkdb. III S. 80) Bruno's(II. von Braunsberg) und Theoderich's parentes die fundatores der Kirche zu Rommersdorf genannt sind, so bedeutet parentes hier wohl Voreltern.* 172²) bei Gün-