Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 5. Teil. Gerlach II. von Isenburg mit besonderer Rücksicht auf seine Besitzungen
Entstehung
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zwischen 1145 und 1152 ausgestellte Urkunde König Konrads III., worin er als Zeuge aufgeführt ist, mit Görz ¹9) ins Jahr 1147 zu setzen ist, nicht mehr vor, und da nach der schon erwähnten undatierten Urkunde, die wahrscheinlich vom Jahr 1207 20), bei seinem Tode sein Sohn Gerlach erst 4 Jahre alt war und dessen Bruder Heinrich noch jünger, so mus Gerlach II. wohl in nicht sehr hohen Jahren gestorben sein, wiewohl er doch derselben Quelle zufolge nach der Erbteilung die dort genannten Güter noch 40. Jahre lang besessen hat.

Nach Fischers 21) und Simons 22) Annahme wäre er, nicht sein Vater mit einer Gräfin von Arnstein, einer Tochter Ludwigs I., vermählt gewesen(vgl. Progr. III S. 16). Doch dagegen gilt wohl noch, was Kremer 2²³) gegen Fischer vorbringt, dass Gerlach zu jung sei, um die überlieferte Ehe eines Jsenburgers mit der Tochter Ludwigs I. von Arnstein 1076 treten schon Söhne dieses Ludwig als Zeugen auf 2⁴) bei ihm möglich erscheinen zu lassen. Simon freilich(auch Reck S. 42) spricht von einer Schwester des letzten Grafen von Arnstein, Ludwigs III., als der Gemahlin des unbekannten Jsenburgers. Das würde der Zeit und dem Alter der Betreffenden nach eher passen(Ludwig III. ist nach Schliephake I S. 159 etwa 1109 geboren), widerstreitet aber eben der Ueberlieferung 25). Gerlachs II. Gemahlin ist für uns also, wie die seines Bruders Rembold, unbekannt.

In der Stammtafel des Standesherrn-Vereins sind Gerlach zwei Gemahlinnen ge- geben, eine Regilinda, 1127 vorkommend, und eine zweite dem Namen nach unbekannte, noch 1171 lebende. Begründungen und Quellennachweise sind dort, wie überhaupt, keine beigefügt. Auf meine Anfrage bei Herrn Archivrat Dr. Heyden in Birstein, der an der Bearbeitung der Jsenburgischen Stammtafel hervorragend beteiligt war, wurden mir nun durch freundliches Schreiben desselben für die Angabe bezüglich der angenommenen zwei- ten Gemahlin als einzige Quellen die mehrgenannte Urkunde von 1207 und eine weitere des Mittelrheinischen Urkundenbuchs von 1181 es ist die unten Anm. 27 angegebene pezeichnet, für Regilinda aber das mir bis dahin unbekannte Vorkommen eines Gerlach et conjux illius Regilinda'' im Jahre 1127 in Lünig's Reichsarchiv, Band 18 S. 156 f. Herr Heyden erklärte es jedoch nunmehr selbst für fraglich, ob das ein Gerlach von Jsen- burg sei, und bemerkte weiter, er würde die auf seine frühere Vermutung hin aufgenommene Notiz jetzt streichen, weil er inzwischen eruiert habe, dass der Gerlach bei Lünig wahr- scheinlich Gerlach von Tulba, Stifter des Klosters Thulba 26), wäre. Dass Gerlach zweimal verheiratet war, finde ich trotzdem nicht grade unwahrscheinlich, da eben der Urkunde von 1207 zufolge Gerlach II. nach der Erbteilung der Brüder noch 40 Jahre lebte, bei seinem Tode aber sein, soviel wir wissen, ältester Schn Gerlach III. erst 4 Jahre alt war. Dieser kann also wohl einer zweiten Ehe entsprossen sein. Nach dersel- ben Quelle lebte die Mutter Gerlachs III. und Heinrichs I. auch zur Zeit des dort er- wähnten Verkaufs von Gütern noch, welcher nach einer Urkunde von 1181 27) 10 Jah- re vorher, 1171, stattfand, also etwa 13 Jahre nach Gerlachs II. Tode 28). Bemerkt sei noch, dass Freiherr G. Schenk zu Schweinsberg die von ihmwiederholt ausge- sprochene Ansicht auch in den Mitteilungen des Hanauer Bezirksvereins VI, 1880, S. 29 aufrecht hält, Gerlach(II.) von Büdingen 2²⁰) habe dem Jsenburger Mannsstamme

19) I S. 562. 20) M. Urkdb. II S. 267. Wegen des Jahres s. dort II S. 770 zu Nr. 958 u. 959. 21)§ 295 297. ²²) II S. 78 n. 79. ²3) Or. N. I S. 338. 2²4) Vogel S. 200. ²⁵) Vgl. auch Schliephake I S. 222 Anm. 2²⁶) bei Hammelburg in Bayern. 27) Mitt. Urkdb. II S. 735. ²⁸) Hier sei übrigens gleich ein Versehen bei Simon II S. 412 und im Pr. III S. 18 A. 2 bezüglich der Urkunde von1207 berichtigt. Nach derselben erhielt die Verwaltung der Güter Gerlachs(von Covern) und Heinrichs I. als Vormund ein Oheim(patruus) von ihnen. der sie seinem Bruder. Propst Bruno, einige Zeit zur Benutzung überliess, als aber jene mündig geworden waren, starb. Der Vormund und Verwalter war also nicht Bruno, sondern ein nicht genannter Bruder von ihm, wohl Siegfried demnach, wie in der Stammtafel des Standesherrn- Vereins auch steht. ²⁹) S. Simon II. S. 23 ff. und 30.