Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 5. Teil. Gerlach II. von Isenburg mit besonderer Rücksicht auf seine Besitzungen
Entstehung
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II. S. 58), vielleicht auch ein anderer aus der Rheingegend oder einer von dessen Nachkommen. der den Kreuzzug Friedrichs I. mitgemacht und etwa vor Jconium ein bezügliches Gelübde gethan habe. Jch möchte für jetzt die ganze Frage noch offen lassen und zunächst neben den wenigen anderen Lebens- namentlich die Besitzverhältnisse von dem Vater Heinrichs J. von Jsenburg, Gerlach II., also das Erbe Heinrichs I. und seiner Geschwister, einmal betrachten.

Gerlach II. haben wir in der genealogischen Uebersicht im Programm von 1889 Simon folgend als zweiten Sohn RemboldsI. aufgeführt, weil der andere Sohn Rem- pold II. die Grafschaft Eimich erhielt 9). Die Jsenburgische Stammtafel des Standes- herrn-Vereins macht dagegen Gerlach II. zum ältesten(wie Reck) und Rembold II. zum zweiten Sohn. Sie hat, wie ich jetzt gesehen, das für sich, dass, wo in den Ur- kunden beide zusammen vorkommen, überall ausser in der gleich zu erwähnenden, ein Lehen Rembolds selbst betreffenden von Konrad III. Gerlach seinem Bruder vorangelit. Er tritt uns sicher in Urkunden von 1138 1⁰) bis 1146 entgegen 11). Sein Vater starb aber, wie ich nun gefunden, lange vor dem in dem erwähnten Programm angenommenen, Todesjahr 1138. In dem alten Bericht über die Anfänge des Klosters Rommersdorf bei Günther 12) wird von Rembold von Jsenburg, welcher dort als Vater eines Rembold und Grossvater Saladins erscheint, also Rembold I. sein müsste, gesagt, er habe den Abt Heinrich, der urkundlich 1156 nachweisbar ist und um diese Zeit 9 Jahre dem Kloster als Abt vorstand 13), zum Hof Engersche(Engers) verholfen. Allein dieser Bericht ist keine Urkunde, die in allen Einzelheiten Anspruch auf Glauben hat. Rembold I. kann das nicht gewesen sein. Denn nach der eidlichen Aussage Gerlachs III.(I. von Covern) von c. 1207 14) hat dessen Vater Gerlach II., der. wie wir sehen werden, allem Anschein nach kurze Zeit vor dem 1. April 1159 starb. 40 Jahre vor seinem Tode, also wohl 1118, mit seinem Bruder, demVater von Gerlachs III. Vetter Rembold(III.), eine Erbteilung vor- genommen. Da muss doch um diese Zeit GerlachsII. Vater Rembold I. wohl auch aus dem Leben geschieden sein. Die Stammtafel des Standesherrn-Vereins lässt, dem Register des Mittelrheinischen Urkundenbuchs I. S. 766, scheint es, folgend, seine Lebenszeit mindes- tens bis 1121 reichen, wohl weil von da an erst 1138 wieder ein Rembold von Jsenburg urkundlich vorkommt 15), den man für den unterdessen herangewachsenen Rembold II. glaubte halten zu können. Sollte das Jahr 1121 aber richtig sein, so müssten in der eidlichen Aussage Gerlachs III. die 40 Jahre nur als ungefähre Zeitangabe genommen werden. Ob das angehen wird? Ein Gerlach von Jsenburg tritt nach 1117 erst 1130 wieder auf. Dies dürfte also auch wohl schon unser Gerlach II. sein, wie der bis 1117 vorkommende sicher Gerlach I. ist. Nach dem Vorstehenden wären mithin auch in der genealogischen Uebersicht von Progr. III die Zahlen für das Vorkommen Rembolds I. und II., wie Ger- lachs I. dahin zu ändern, dass für Rembold I. 1092 1118, für Gerlach I. 1092 1117 und für Rembold II. 1119 1159 16) zu stehen käme. Unseren Gerlach II. aber haben wir uns danach, mag er uns auch erst seit 1130 in Urkunden entgegentreten. c. 1118, wo er die Erbteilung mit seinem Bruder vornahm, schon als erwachsen zu denken. Am 1. April 1159 17) wird Gerlach II. in einer Urkunde, welche die Belehnung der Lauren- vurger mit der Burg Nassau durch den Erzbischof von Trier betrifft, noch als Vermittler erwähnt, scheint aber damals tot gewesen zu sein, weil nur sein Bruder und dessen Neffe Gerlach, vermutlich also Gerlachs II. Sohn(Gerlach III.) als Zeugen in der Urkunde auf- treten 18). Als lebend kommt er nach 1146 oder 1147, wenn eine undatierte, aber sicher

9) Simon II S. 77 u. Progr. III, S. 5. 10) Ueber das Jahr 1138 s. Görz I S. 524 u. Progr. III S. 4. A. 32. 11) Vogel nimmt für die Zeit von 1103 1146 nur einen Gerlach an, den er den I. nennt, indem er erst von ihm an zäühlt. 12) Cod. dipl. Rh. Mos. I S. 235. 13) Wegeler, Rommersdorf S. 10 1¹⁴) Mitt. Urkdb. II S. 267, Görz Mitt. Reg. II S. 285. 15) Simon II S. 74. 1¹6) 1162 mit Simon nur für den Fall, dass in der Urkunde im Mitt. Urkdb. I S. 691 statt Reinhardus, der sonst unbekannt, Reinbaldus zu lesen wäre. 17) Ueber dieses Jahr statt 1158(so Simon II S. 75, 77) s. Görz II S. 46 f. 18) Simon II S. 78.