§ 13.
Gerlach II. von Jsenburg.
(Bezüglich der Abkürzungen in den unten folgenden Angaben von Quellen und Hilfs- mitteln verweise ich auf die fr üheren Teile).
Für die Beantwortung der Frage nach dem Gründer der jetzt noch stehenden Lim- burger Domkirche scheint es, da sie doch einen solchen von beträchtlichem Vermögen vor- aussetzt, nicht unwichtig, die Besitzverhältnisse der Jsenburg-Limburger zu kennen.
Nachdem 1776 beim Umbau des Hochaltars im Altarsteine das Reliquienkäste hen von der Gestalt der Heiliggrabkirche in Jerusalem und mit dem Siegel des Erzbischofs Theoderich von Trier(1212— 42) gefunden worden war mit der Inschrift, wonach es eine copia maxima reliquiarum enthält, Qua comes Heinricus structurae conditor hujus Largus larga sui cumulavit munera templi 1), dachte Kremer, der von einem Neubau des Domes im 13. Jahrhundert nichts wusste und(nach I S. 409) unter structura einen neuen Hoch- altar in der Kirche Konrad Kurzbolds verstand, an Heinrich II. den Reichen von Nassau(1197— 1247), als dessen(Ssui) Tempel der Dom bezeichnet sei, weil er Inha- ver der Hauptvogtei des Stifts gewesen wäre. Corden meinte I,§ 405, es sei zu wählen zwischen Heinrich(I.) von Isenburg und Heinrich dem Reichen- Won Nassau, entschied sich aber auch für den letzteren,„den advocatus primarius“ des Stifts. Diese Stellung des Nassauischen Grafen zum Stift ignorierend sprachen sich nun 1842 Hennes 2) und mischioden namentlich Schwartz 1868(I. c.) gegen Heinrich den Reichen aus, weil
in Limburg weder Besitzungen noch Ber echtigungen“ gehabt habe, und Schwartz glaubte mit Bestimmtheit in dem auch von Simon ³) bereits 1865 als Erbauer vermuteten Heinrich I. von Jsenburg den Gründer der jetzigen Domkirche gefunden zu haben. Der jetzigen Domkirche, sage ich, nicht blos des 1776 umgebauten Hochaltars, denn durch Gercken ⁴) aufmerksam gemacht, erklärte sich Corden nach Vollendung seines Geschichtswerks im An- hang, wie bereits Busch 5) bemerkt hat, dahin, dass die noch stehende Kirche nicht mehr die von Konrad Kurzbold, und dass sie mit jenem Hochaltar gleichzeitig errichtet sei, was jetzt erwiesen. Dass aber, wenn doch Heinrich der Reiche, was gar nicht so unwahrscheinlich ist 6). Obervogt des Limburger Stifts war, dieser als Gründer des Doms durch Schwartz, Götze, 7) und Jbach ganz von der Hand gewiesen und Heinrich von Jsenburg mit aller Bestimmtheit als solcher hingestellt wird, möchte immerhin seine Bedenken haben. Schliep- hake lässt 8) vorsichtiger die Sache dahingestellt, ja er meint, in Betracht kämen auch Heinriche aus den Häusern Sayn(es könnte der reichbegüterte Heinrich II., der letzte des Mannsstammes. † 1246, sein) und Diez(also etwa Heinrich III., †c. 1234. S S8. Arnoldi,
. Die Erzäühlung der Auffindung, die Jnschrift und eine Besprechung derselben findet sich bei Corden I§ 402— 406 und III§ 508 und nach ihm bei Busch, Einige Bemerkungen über das Alter der Domkirche zu Limburg, 1847. S. 18 ff., auch bei Schwartz, Nass. Ann. IX S. 368. Eine Abbildung des Kästchens gibt Kremer, Or. N. I, Tafel 3 zu seiner Besprechung S. 225 A. 4. 2) Geschichte der Grafen v. Nassau I, 1842, S. 210. ³) II S. 124. 4⁴) im 3. Teil seiner 1783— 88 erschienenen Reisen. 5) S. 15 und Anm. 58 u. 64. 6) S. Progr. II S. 19. 7) Nass. Ann. XIII S. 246. 8) Nass. Gsch. I S. 438 f.


