Aufsatz 
Der naturkundliche und insbesonders der botanische Unterricht an den Gymnasien : 1. Teil
Entstehung
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wie jedes anderen Unterrichtes der häufig gemachte Versuch, die Notwendigkeit desselben für die höheren Schulen aus seiner praktischen Verwertbarkeit, dem Nutzen fürs Leben herzuleiten, obgleich es als eine keineswegs zu verachtende Zu- gabe anzusehen ist, wenn die Ergebnisse eines Unterrichtsgegenstandes auch im späteren Berufe eine möglichst ausgedehnte Verwendung finden. Ebensowenig kann die hohe Ausbildung einer Wissenschaft oder ihre besondere Wichtigkeit an und für sich als entscheidend für die Zulassung derselben als Unterrichtsgegenstand an- gesehen werden; man wäre sonst zur Aufnahme einer ganzen Reihe von Wissenschaften in die Schule genötigt. Gleichwohl darf es bezüglich des naturwissenschaftlichen Unter- richtes wieder nicht verkannt werden, welchen Vorteil derselbe aus der hohen Entwickel- ung der Forschungsmethode, sowie dem ausserordentlichen Zuwachs der Naturwissenschaf- ten an Erkenntnisinhalt für die methodische Durchbildung seiner Lehre notwendig ziehen muss.

Nach Schrader*) ist der Zweck der Erziehung, den Menschen zur mög- lichsten Vervollkommenheit zu führen, und die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind einerseits die harmonische Entwickelung des Geistes nach den verschie- denen Formen seiner Thätigkeit, andererseits die Erfüllung dieses Geistes mit Anschau- ungen und Ideen, welche seiner Thätigkeit Richtung, Mass und Inhalt zu geben geeignet sind. Nach Waitz**) ist das Unterrichtsmaterial so zu wählen, dass die sämtlichen geistigen Hauptoperationen und Methoden des wissenschaft- lichen Nachdenkens aus ihm gelernt werden können und dass die sämtlichen höheren Interessen qdurch dasselbe vertreten sind und durch seine Verarbeitung gehörig befestigt werden. Der erste Gesichtspunkt bezeichnet das formale LZiel des Unterrichts, der zweite das materiale. Will der naturkundliche Unterricht einen gegründeten Anspruch darauf erheben, als ein brauchbares Glied unter die Lehrgegen- stände des Gymnasiums aufgenommen zu werden, so muss also fürs erste nachgewiesen werden, dass er im stande ist, zur richtigen Ausbildung der verschiedenen gei- stigen Thätigkeitsformen das seinige beizutragen. Wenn es eine unbestrittene Thatsache ist, dass im ersten Kindes- und fast ausschliesslich auch noch im Knabenalter die Anschauung es ist, durch welche alle Erkenntnis der Seele zugeführt wird, dass alles Erkennen in der Auffassung des Konkreten besteht, dass also die Ubung der Sinne und daran anknüpfend diejenige des Wahrnehmungs- vermögens die erste Bedingung zur Entwickelung aller weiteren Geistesthätigkeit ist, so ist ebenso unzweifelhaft, dass der naturkundliche Unterricht, für welchen das sinnlich Wahrnehmbare die einzigen Objekte liefert, dessen Wesen also in der Anschau- lichkeit begründet ist, in dieser Hinsicht jeder Forderung vollauf Genüge leisten wird. Dass derselbe aber auf dieser ersten Stufe nicht stehen bleibt, sondern die Einzelnheiten, welche die Wahrnehmung als individuelle Bilder dem Geiste des Schülers überliefert, zu Vorstellungen sammelt, dann weiter durch Reflexion über die unterschei- denden, dureh Abstraktion von nebensächlichen, und Kombination überein- stimmender Merkmale von den Vorstellungen zur Bildung und Definition der Begriffe gelangt und hierbei von den Artbegriffen zu immer höheren aufsteigen lässt, durch Neben-, UÜber- und Untereinanderordnen derselben die UÜbung in der Klassifikation veranlasst, durch Anwendung der erworbenen Begriffe auf spezielle Fälle, Aufsuchung der den Erscheinungen zu Grunde liegenden Gesetze, Subsumtion der einzelnen Erscheinungen unter schon gefundene Gesetze und Ergründung der Ursa- ehen beobachteter Erscheinungen und Gesetze die Urteilskraft und das Schluss-

*) Schrader, Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymn. u. Realschulen. S. 1. **) Waitz, Pädagogik S. 300.