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Von der Soll-Einnahme an Schulgeld für das verflossene Schuljahr sind der bestehenden Verordnung gemäss 10% zum Schulgelderlass für eine Anzahl bedürftiger und würdiger Schüler verwendet worden, und zwar wurden für das Sommerhalbjahr 21 Schüler, für das Winterhalbjahr 20 Schüler mit Erlass teils des ganzen, teils des halben, teils eines geringern Betrages bedacht.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Die öffentliche Prüfung sämtlicher Klassen wird in folgender Ordnung stattfinden: Freitag, den 27. NMärz, nachmittags von 2—4 Uhr: VI: Naturbeschreibung, V: Rechnen, IV Latein, IIIz Griechisch. Samstag, den 28. ej., morgens von 8— 10 Uhr: IIII Französisch, II2 Griechisch(Hom.), II Geschichte, I Mathematik.
An die Prüfung schliesst sich die E ntlassung der Abiturienten und die Bekanntmachung der Versetzungen sowie die Austeilung der Quartal-Cen- suren in den einzelnen Klassen.
2. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahrs.
Das neue Schuljahr wird Donnerstag den 16. April, morgens 8 Uhr, mit feierlichem Gottesdienste eröffnet werden. Um 10 Uhr findet die übliche Versamm- lung der Schüler in der Aula statt.— Mittwoch den 15. April, morgens von 8 Uhr ab, werden die Aufnahme-Prüfungen vVorgenommen. Die Anmeldungen neuer Schüler, welche von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern persönlich oder schriftlich zu vollziehen sind, nimmt der Unterzeichnete an den Tagen vor der Aufnahme- prüfung entgegen. Dabei sind einzureichen: 1. der Geburtss chein, 2. der Impf- schein und für diejenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccinationsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht. Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, müssen ein förmliches Ab- gangszeugnis einreichen; Schulcensuren genügen nicht.— Es wird noch bemerkt, dass die Schüler sich die neuesten Auflagen der Lehrbücher anzuschaffen haben.
Zu der öffentlichen Prüfung beehrt sich der Unterzeichnete ergebenst einzuladen
Der Gymnasial-Direktor.
Dr. L. Peters.


