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nun einmal wegen der geringen Stundenzahl und der Unterbrechungen eine metho dische Behandlung doch nicht möglich war.
Dass aber dem naturkundlichen Unterrieht eine grössere Berücksichtigung nicht schon lange vorher widerfahren ist, wird man den Behörden nicht etwa zum Vorwurf machen wollen, wenn man bedenkt, dass es bis in die neuere Zeit an der nötigen Zahl von Lehrern in der That fehlte, um dem Unterrichtsfache eine grössere Stundenzahl zuzutei- len, und dass erst das Prüfungsreglement vom 12.- Dez. 1866 diesem Ubelstande abzu- helfen suchte. Freilich wird man in dieser Beziehung bis zu einem gewissen Grade auch das Umgekehrte annehmen dürfen, dass nehmlich, solange die Berücksichtigung des naturwissenschaftlichen Unterrichts eine so spärliche war, nur eine geringere Zahl von Studierenden sich dazu entschliessen konnte, ein Fach zu wählen, das ihnen nur höchst unbestimmte Aussichten für die Zukunft gewähren konnte und eben wegen seiner Stellung auch nicht etwa geeignet war, durch Erregung von Begeisterung bei der Berufsthätigkeit cinen Ersatz zu bieten. Dabei ist auch weiter zu berücksichtigen, dass eine Vermehrung der dem naturwissenschaftichen Unterricht gewidmeten Stunden nicht ohne die gleichzei- tige Herabminderung derjenigen für andere Lehrgegenstände geschehen sollte. Es musste also zuvor die sichere Überzeugung gewonnen sein, dass in gewissen anderen Fächern die verbesserte Methode eine solche Verminderung der Stundenzahl ohne Schaden für die Ausbildung der Schüler zulasse. Dass diese die beiden klassischen Sprachen getrof- fen, bedeutet also keineswegs eine verminderte Wertschätzung der pädagogischen und didaktischen Bedeutung dieser Fächer und wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht in unserem Jahrhundert die von allem praktischen Nutzen absehende, der reinen Geistes- gymnastik dienende Kraft des Unterrichts in den klassischen Sprachen immer mehr zum Bewusstsein gekommen und dadurch die Methode desselben einen so hohen Grad der Vollkommenheit erlangt hätte, dass nun auch mit einer weniger grossen Stundenzahl das vorgezeichnete Ziel erreicht werden kann. Andererseits aber konnte auch erst die durch die Praxis während einer längeren Periode gemachte Erfahrung den schliesslichen Ent- scheid über den pädagogischen und didaktischen Wert der naturkundlichen Unterrichts- methode geben, ehe man mit einer so durchgreifenden Anderung, wie die in den neuen Lehrplänen gemachte, vorgehen durfte. Der naturwissenschaftliche Unterricht hat die Probe bestanden und so steht denn derselbe an den preussischen Gymnasien nicht mehr wie ein unberechtigter Eindringling oder ein unbequemes Pflegekind da, abhängig von zufälligen äusseren Verhältnissen oder wohl gar von den Neigungen einzelner, sondern als ein den übrigen Fächern vollkommen ebenbürtiger Unterrichtsgegenstand. Sache der Vertreter desselben wird es nun sein, durch immer fortschreitende Vervollkommnung des Lehrverfahrens dieses Bildungsmittel zu einem für die Erziehung der Jugend möglichst segenbringenden zu machen.
Zweck und Methode des naturkundlichen Unterrichts.
Um den richtigen Weg für die Behandlung eines Unterrichtsgegenstandes zu finden, ist es nötig, sich zu vergegenwärtigen, welches der Zweck und Umfang der Er- ziehung überhaupt und die Aufgabe des Gymnasiums insbesondere ist, und zu konstatieren, inwieweit jener im stande ist, zur Lösung dieser Aufgabe das seinige beizutragen, woraus dann zugleich die Verwendbarkeit desselben als Unterrichtsfach hervorgehen wird. Es ist aber weiter noch zu erwägen, welche besonderen, durch kein anderes Lehrfach ersetzbaren Bildungsmomente in jenem gelegen sind, und dadurch ist dann erst der Be- weis geliefert, dass derselbe auch eine unentbehrliche Rolle bei der Verwirklichung der Erziehungsaufgabe auszufüllen habe.
Zurückzuweisen ist also jedenfalls von vornherein bezüglich des naturkundlichen


