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Haftung verwandelte sich also nur aus einer mittelbaren in eine unmittelbare. Wurde aber ein extraneus Erbe, so ver- langte wieder die Billigkeit, daß er, der den Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen verhinderte, ihnen gegenüber die Stelle des Erblassers vertrat.!) Sicherlich war diese auf Aequität beruhende Schuldenhaftung des Erben längst vor den 12 Tafeln Gewohnheitsrecht.?)
Da nun einerseits zur Zeit der 12 Tafeln die Obliga- tionen nicht zum Vermögen gehörten, also nicht in ihm auf (len Erben übergingen, andrerseits aber vererblich sein mußten, so sucht man die Anordnung des Übergangs in den 12 Tafeln. Zwar führen Diocletianus und Maxiniianus|. 7 C. de act. hered. 4, 16° und Just. 1. 22$ 14 C. de iur. del. 6,30 die Haftung des Erben auf die 12 Tafeln zurück, ob aber der Übergang der Obligationen ausdrücklich oder still- schweigend in diesem Gesetze festgelegt war, geht daraus nicht hervor. Dagegen ist überliefert, daß nach den 12 Tafeln die Forderungen(nomina)®) in portiones hereditarias, die Schulden pro portionibus quaesitis singulis ipso iure geteilt seien.) Manche®) haben nun angenommen, daß die 12 Tafeln nicht nur die Teilung sondern auch den Über- gang der Obligationen durch einen besonderen Satz ange- ordnet hätten. Hölder®) dagegen meint, daß sie nur die ieteiltheit der nomina bestimmten um die bisherige soli-
1) ch, Bechmann p. 6,
2) so Windscheid P. III p. 4 A. 4. Pernice K. V. p. 257 nimmt für die Zeit vor den 12 Tafeln nur eine sittliche, keine rechtliche Pflicht an,
3) Manche verstehen unter nomina unrichtig Forderungen und Schulden. cf. Birkmeyer p. 136/138, Bruns zu tab. V 9, 1.34$ 1 D, de leg. et fd. 32,.
4) ef. für die nomina: 1. 6C. fam. erc. 336 ea quae in nominibus sunt, non recipiunt divisionem, cum ipso iure in portiones hereditarias ex lege duodecim tabularum divisa sunt; 1.25 89 D. fam. erc. 102, 1.1 C. de except, sive praeser, 8,35(6); für das aes alienum: 1.%6. C. de pactis 2,3 ex lege duodecim tabularum aes alienum hereditarium pro portionibus quaesitis singulis ipso iure divisum, 1. 25$ 13 D. fam. erc. 102, 1.1C. si cert, pet. 42.
5) Pernice Labeo p.326 N. 4, dazu K. V.p.257, anschließend Birkmeyer D. 146 A. 435, p. 271 A. 626; Puchta J. III$ 306 A, a. p. 228, Hofmann p. 563 unter Berufung auf 1. 7. C. de act. her. 4,16.
€) H. II p. 9 und A. 10. Dagegen Pernice R.V. p. 358 A., der an eine Haftung nach Köpfen denkt,


