Aufsatz 
Die Haftung des Erben für die Schulden der Erbschaft nach römischen Recht
Entstehung
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persona bedeutet Rolle und ‚Person.(== mensch- liches Individuum),. niemals Rechtspersönlichkeit.!) Nur in.3 Stellen.(l. 24 D. de nov, 46, 2,1. 34. D. de a. r..d. 41, 1,1. 9 C. dep. 4, 34), in denen der ‚Begriff. der Stell- vertretung(locum, obtinere, ‚vice fungi) fehlt, bedeutet per- sona Rolle, sonst die ‚physische Person. Daß auch: Flor. l. 22.D. de fid. et,mand. 46, 1. so aüfzufassen, ist, beweist die. vom gleichen Juristen stammende. 1. 116$ 3 D. de leg, 30.(hereditas; personae. defuncti vice fungitur).

Die Regel sagt also, daß die Erbschaft die Rolle des Erblassers spielt. Davon. daß die, vermögensrechtliche Per- sönlichkeit des Erblassers als fortlebend gedacht wird, ist nicht die ‚Rede. Im. Gegenteil daraus, daß. die Erbschaft an Stelle des Erblassers steht, ergibt. sich, daß. ihm. keine zusammenhaltende Kraft beigelegt wird. Dasselbe bedeutet in allgemeiner Fassung?) hereditas: domina est oder. personae vice fungitur:; die Erbschaft ist Herrin, steht an Stelle einer physischen Person, ist selbständiges Vermögen. Deshalb werden auch, dieselben Rechtsverhältnisse(Stipulationen und Erbeinsetzungen von Erbschaftssklaven) mit beiden. Aus- drücken begründet?) und gilt für beide die gleiche Beschrän- kung.der Anwendung(in multis partibus iuris,*) in plerisque®) in quibusdam.°). So vereinigen sich leicht die 3. Sätze:

1. Der Nachlaß hat augenblicklich keinen physischen Herrn.

2. Der. Nachlaß ist. selbständiges Vermögenan. der Stelle und mit der Rechtsfähigkeit des Verstorbenen.')

3. Der antretende Erbe erscheint als unmittelbarer Nach-

folger des Erblassers.

1) cf. Windscheid K._Ü. d. 1%.

2) c#, Theoph. paraphr. zu pr..J. de stip. serv. 3,17:&. de vershstrnxe xl 0V7r0 yeyovev aditiom, 7) xAngovowie deonoteı tod oixerov. os Erb 70 srkeiorov'yag ınv vakıy Erreger Tov Trgo0WroV 100 vekevinoavvog. So von seinem Standpunkt aus auch Dworzak p. 230.

3) ch 161 D. de a. r. d. 4,1 mit pr: J. de stip. serv. 3,17, 82 J. d.h. i. 2,14. 4) 1,61 D. de a. r. d. 4,1.

5). pr. Ju. de stip. serv.. 3,17.

6) 1.15, pr. de usurp, 41,3:

7) Unger$.7.p:%.

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