beweglichen Sachen, in der Hauptsache aus Sklaven und Vieh. Nach Mommsen!) hat sich der Eigentumsbegriff an dem beweglichen Vermögen entwickelt. Als Beweise führt er einige Zeugnisse späterer Autoren?) an, daß das Ver- mögen anfänglich nur in Vieh und Bodenbenutzung bestand und erst später das Land unter die Bürger zu Sondereigen- tum ‚aufgeteilt wurde, dann besonders die älteste Bezeichnung des Vermögens und der Erbmasse als familia pecuniaque (Sklaven- und Viehstand)®) und des Sonderguts von Haus- kindern und Sklaven als Schäfchen(peculium), das maneipium (Handgriff)*) für Begründung des Eigentums und Klage bei Rückgabe des Eigentums und das älteste Maß des von Romulus ausgeteilten Eigenlandes(heredium) von 2 iugera, das wegen des für die Ernährung einer Familie nicht aus- reichenden Ertrages nur Gartenland, nicht Hufe gewesen sein könne.
Mommsen?) neigt der Ansicht zu, daß der Ausschluß der Immobilien vom Personaleigentum die erste, die Beschränkung auf das Erbgut die zweite Stufe der Ent- wicklung gewesen sei. Doch läßt er die Möglichkeit, dab bei den Begüterten dieser Epoche der Sklaven- und Vich- stand mehr bedeutete als der Hofgarten und dieser nur darum in den Formeln zurücktritt.
Die römische Mark aber zerfiel in ältester Zeit in ein- zelne Geschlechterbezirke. Das Ackerland wurde gemein-
1)M.R. Staatsrecht III 1 p. 22 ff., R.G. I p. 183 ff.
2) Dazu Servius in Bucol. 1, 33; Varro de I. lat. V 9.
3) ch. Die etymologische Ableitung von familia bei Roßbach, Unter- suchungen über die römische Ehe p. 14 und Walde, lat. etym. Wörterbuch (Heidelberg 1906) s. v. famulus:„famulus alat. famul Diener, familia Gesinde, die ganze Hausgenossenschaft(Freie und Sklaven); wohl ablautend zu altindisch dhaman„Wohnstätte“(zu Wurzel dhe setzen, legen), famulus also der zum Haus Gehörige. Die lateinische Bedeutung von Familie ist erst aus der Sklavenschaft entwickelt.“ So auch Mommsen R. Staats- recht III, p. 22, R.G. I p. 184. Pernice Labeo p. 323 N. 2 u. A. 1., Marcusen p. 15.— pecunia nach Walde idg. peku ist zunächst das durch seine Wolle nützliche Haustier, besonders das Schaf(zu pecto). Irrigerweise versteht Puchta J.$ 304 p. 228 A. a. unter pecuniaque die Obligationen.
4) cf. Gaius 1:8 1%, Isidor. Hisp. orig. V 25, 30.
5) M. St.R. IIL1 p. 24.


