Und in dieser so häufigen Ausdrucksweise finde ich eine Bestätigung dessen, was L. Schmidt in seiner„Ethik der alten Griechen“(II. Seite 141) bemerkt,„dasz im ganzen von den Pflichten der Eltern gegen die Kinder nicht häufig die Rede ist, wohl, weil das Vorhandensein einer innigen Zu- neigung zu ihnen als im Grunde selbstverständlich, ihr Fehlen, wo es ausnahmsweise vorkommt, als ein Zeichen äuszerster Unnatur betrachtet wird.“
Ich habe fast alle Beispiele aus Aeschylus genommen; es ist überflüssig, die anderen Tragiker heranzuziehen, da Neues nicht zu sagen ist.
II. Das participium aoristi als Attribut.
Leo Meyer führt in seiner schon erwähnten Schrift, Seite 161 und 162, unter anderen auch mehrere Beispiele aus Homer auf, in denen ein Particip des Aoristes als Attribut erscheint, z. B. 6 εέQχι mν ἀmσοπταεςνον, sie haderten um einen erschlagenen Mann; νοιινινηυ☛ πεαι* 211οεν εε⁴ιοο. sie stritten um die getötete Hirschkuh. Er sagt dann zu diesen Beispielen:„in allen letztangeführten Sätzen tritt in den Participien 2᷑νενso und Slueνοs, deren Bedeutung als durchaus passive erscheint, überall rein aoristischer Character entgegen; sie bezeichnen Ereignisse, die dem durch das Hauptverb bezeichneten jedesmal schon vorhergegangen zu denken sind.“ Diese letzte Bemerkung macht den Eindruck, als ob darin der rein aoristische Character läge. Der Ver- fasser hat denselben Gedanken etwas vorher(Seite 126) ausgedrückt. Dort giebt er zu, dasz in den weitaus meisten Fällen durch das Particip des Aoristes eine Handlung bezeichnet wird, die beim Eintritt der durch das satzabschlieszende Verbum bezeichneten als bereits vorüber gegangen zu denken ist. Diese Bedeutung liege aber nicht an und für sich im Particip, sondern ergebe sich daraus, dasz die im part. aor. gegebene Handlung, da sie etwas durchaus nicht Dauerndes bezeichne, gegen- übergestellt der Haupthandlung, notwendiger Weise im Verhältnis zu dieser als vorübergegangen zu denken sei.
Dieser Auffassung kann ich nach dem, was ich oben auseinander gesetzt, nicht beistimmen. Wenn wir die Sache vom Standpunkte der Logik aus betrachten, so müssen wir freilich anknüpfend z. B. an eνπ⁶ος—εοπ⁄ααε̈νον εꝓmτνεινᷣoν sagen: sie konnten erst hadern, als der Mann nicht mehr lebte, erst muszte er erschlagen worden sein, dann erst konnten sie sich um seine Leiche streiten; nehmen wir noch ein Beispiel, das L. Meyer anführt: 700ν 10„ J? 2π⁴⁴ιμενον 110) d⁵mν so ist klar, dasz erst das Töten eingetreten sein muszte, ehe man den betreffenden Menschen in diesem Zustande sehen konnte. Dasz aber die Verbindung des Particips des Aoristes mit einem Verbum finitum jenem die Bedeutung der Vollendung einer Handlung geben soll, davon kann ich mich nicht überzeugen. Die griechische Sprache hat, wie oben gesagt, das Bedürfnis gehabt, auszer dem Particip des Perfects eine Form zu haben, in der nicht die nach der Vollendung der Handlung eintretende Folge zum Ausdruck gebracht wird, und da bot sich das Particip des Aoristes dar. Es ist diese Erscheinung ein Zeichen für den Reichtum der griechischen Sprache.
Einige Beispiele aus unsern drei Dichtern mögen dazu dienen, in dem attributiven Gebrauche die früher festgestellte Bedeutung des aoristischen Particips zu erkennen. Aesch. Ag. 324 ⁵ κ


