28
denken darf— und man wird die hochgehaltenen Koſtbarkeiten nicht unnötigerweiſe einer zweimaligen Überführung über den Rhein aus⸗ geſetzt haben. Welchen Wert man damals auf den Beſitz der Reichs⸗ inſignien bei der Wahl legte, geht daraus hervor, daß der Vorgänger Konrads II., Heinrich II., dieſelben in ſeine Hand brachte und Erz⸗ biſchof Heribert von Köln in Haft ſetzte, weil er heimlich die heilige Lanze weggeſchickt hatte. Nicht eher entließ er ihn, als bis er die Auslieferung des Heiligtums gelobte und zum Unterpfand ſeines Wortes ſeinen Bruder als Geiſel ſtellte.
Allerdings hat man auch hier verſucht Wipo der Lüge zu zeihen mit der Behauptung, aus der deutſchen Geſchichte ſei kein zweiter Fall nachzuweiſen, daß einer Frau die Reichsinſignien hinter⸗ laſſen worden ſeien. Breßlau hat jedoch(Konrad I, 346) in unwiderleglicher Weiſe nachgewieſen, daß bei dem erſten Falle dieſer Art, der überhaupt in Frage kommen konnte, wo nicht ſchon beim Tode des Königs ein deſignierter oder erwählter Nachfolger vorhanden war, nach dem Tode Heinrichs V., in der That die Inſignien in den Beſitz ſeiner Witwe übergingen, bis Adalbert von Mainz durch Liſt ihre Auslieferung erlangte.„Es hieße überdies Wipo für unglaublich dumm halten, wenn man ihm zutrauen wollte, daß er einen Vorgang von dieſer Wichtigkeit erlogen hätte, den Tauſende von lebenden Augenzeugen hätten Lügen ſtrafen können“. Iſt aber Wipos Glaubwürdigkeit auch in dieſem Punkte glänzend erwieſen, ſo ſollte man ihm auch ſonſt Glauben ſchenken, wenigſtens überall da, wo er ſich nicht genötigt ſieht eine Handlung ſeines Helden ver⸗ herrlichen zu müſſen, und dieſer Fall liegt hier nicht vor. Hätte uns Wipo über den Ort der Wahl kein Wort geſagt, ſo würde man a priori ſich einen Wahlplatz konſtruieren müſſen, der vor allem von Mainz aus nicht allzuſchwer zu erreichen war, der für den größten Teil der Verſammlung kein Überſetzen über den Rhein erforderte und der ſchließlich auch für Worms gut gelegen war. Kamba, mag es nun bei Oppenheim oder bei Erfelden gelegen haben, wäre ein in jeder Art ungeeigneter Ort geweſen. Zudem giebt aber die einzige Nachricht von Kamba gar nicht dieſen Ort als Wahlort an, ſondern nur als Sammelplatz der Landsleute Berns von Reichenau für den Wahltag: sciatis enim publicum conventum omnium nostrum pridie Non. Sept. esse iuxta Rhenum in loco qui dicitur


