Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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Hülfe eingeholt wird, giebt es einen ziemlich hohen Prozentſatz von Eltern, die es mit der Zurateziehung des Hausarztes durchaus nicht eilig haben, und deren Kinder oft wochenlang mit anſteckenden Krank⸗ heiten, wie Keuchhuſten, Hautausſchlägen, Augenleiden u. ſ. w. behaftet, die Schule weiter beſuchen und den Geſundheitszuſtand ihrer Mitſchüler gefährden.

Meine Anſicht geht nun dahin, daß, ſofern der Klaſſenführer gewiſſe Symptome an einem Schüler bemerkt hat, die auf eine anſteckende Krankheit hindeuten¹), er mit dem Leiter der Anſtalt hierüber Rück⸗ ſprache nehmen ſoll; dieſer unterbreitet dem mit der Überwachung der Schulhygiene ſeiner Anſtalt be⸗ trauten Arzte den Fall, und wenn Anſteckungsgefahr vorhanden iſt, wird den Eltern ſofortige Mitteilung davon gemacht und der Schüler dem Hausarzt überwieſen. Eine direkte Aufforderung ſeitens des Schul⸗ leiters an die Eltern zur Inanſpruchnahme des Hausarztes, ohne vorherige Rückſprache mit dem Schularzte, dürfte leicht zu Unzuträglichkeiten führen, da ſowohl Lehrer als Schulleiter immerhin ſich über das Beſtehen einer anſteckenden Krankheit täuſchen könnten und die Eltern unnötigerweiſe den Haus⸗ arzt zu Rate ziehen würden, was bei öfterem Vor ommen Unzufriedenheit in Eltern⸗ und Ärztekreiſen und unliebſame Kritik hervorufen möchte¹s).

Weigern ſich in Bezug auf anſteckende Krankheiten die Eltern, ihre Kinder einer hausärztlichen Be⸗ handlung zu unterſtellen, und ſchicken ſie dieſelben weiter zur Schule, ſo muß den Schulleitern das Recht eingeräumt werden, die betreffenden Schüler ſo lange zurückzuweiſen, bis nach Anſicht des Schularztes keine Gefahr der Anſteckung mehr vorhanden iſt.

An dieſer Stelle wiederhole ich noch einmal, was ich mit Bezug auf die hygieniſche Ausbildung des Lehrerſtandes oben ſchon angedeutet habe, daß ſelbſtverſtändlich der Lehrer einen Überblick über die Symptome der am häufigſten bei Schülern auftretenden anſteckenden Krankheiten haben müßte, und daß es eine wichtige Aufgabe für ihn zu ſein hätte, dem Schularzte die krankheitsverdächtigen Schüler zu be⸗ zeichnen(vgl. dieſe Arbeit, pag. 16).

Für den Schulleiter wäre die Mitwirkung eines Schularztes bei anſteckenden Krankheiten und Epi⸗ demien deshalb von großem Vorteil, als ſie ihn jeglicher Verantwortung enthöbe, wenn die Schließung von Klaſſen oder gar der ganzen Schule ſich notwendig erweiſen würde.

Um der Ausbreitung anſteckender Krankheiten entgegenzuwirken, iſt ſelbſtverſtändlich unumgänglich notwendig, daß beim Eintreten einer ſolchen in einer Familie mit Kindern, die die Schule beſuchen, ſo⸗ fortige entſprechende Mitteilung der Schule zugehen muß, ſchon im Intereſſe anderer Schüler, die vielleicht in der betreffenden Familie verkehren. Der Weg, der beiſpielsweiſe heute in Darmſtadt in ſolchen Fällen eingeſchlagen wird, iſt viel zu umſtändlich. Die Mitteilungen, die von den Ärzten zwar immer ſofort aus⸗ geſtellt werden, gehen zunächſt durch das Kreisgeſundheitsamt dem Polizeiamt zu und gelangen auf dieſe Weiſe viel zu ſpät in die Schule. Viel ratſamer wäre es, wenn der Hausarzt direkt eine Mitteilung an die Schule ergehen ließe.

Es bleiben mir bei der Frage der Überwachung der Schulkinder noch einige Punkte zu erörtern, und ich möchte in erſter Linie hier den Vorſchlag machen, auch in Fällen, wo ein Schüler ſich auf längere Zeit obligatoriſchen Stunden(Turnen, Zeichnen, Singen), ferner dem Aufenthalt im Hofe während der Pauſe, Spaziergängen ac. entzieht, dem Schularzte das Recht einzuräumen, ſofern kein Zeugnis des Hausarztes erbracht wird, auf Erſuchen des Schulleiters hin Unterſuchungen an den in Frage kommenden Kindern vorzunehmen.

0) Bal. dieſe Arbeit Kap. III, pag. 16. ³3) Vgl. den Abdruck meines Referats über die Schularztfrage in Ztſch. f. Sch.⸗G.⸗Pfl., Bd. 14(1901), pag. 517; ibid.