Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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geſetzten Zeit für häusliche Arbeiten und zur Erwirkung einer thunlichſt gleichmäßigen Verteilung der häuslichen Arbeiten auf die einzelnen Schultage nochmalige beſtimmte und ſpezielle Weiſungen an die Direktoren und Lehrer der höheren Lehranſtalten erlaſſen werden ²³).

In Anlehnung an die Beſchlüſſe der Kommiſſion hat die Schulabteilung des Großh. Heſſ. Miniſteriums der Innern und der Juſtiz in einem Ausſchreiben vom 23. Februar 1883 an die Großh. Direktionen der Gymnaſien und Realſchulen über die Verteilung der häuslichen Arbeitszeit folgendes verfügt:

Die Fertigung der häuslichen Arbeiten darf höchſtens in Anſpruch nehmen pro Tag:

durchſchnittliches Alter Arbeitszeit

a) bei den Schülern der Vorſchule 69 Jahre 30 40 Minuten b) VI und V 9 11 1 Stunde C), IV und IIIb 11 13 2 Stunden d) IIIa und II b 13 15 2 ½ e)* Ila, Ib und Ia 15 18 3

Bei Feſtſtellung dieſes Zeitmaßes iſt ein Schüler von mittlerer Begabung vorausgeſetztet).

Dieſelbe Verfügung enthält außerdem u. a. entſprechende Maßregeln und Ratſchläge zur Ver⸗ hütung einer Überſchreitung des für die häuslichen Arbeiten feſtgeſetzten Maßes, auf die ich im einzelnen an Ort und Stelle verweiſe.

Über den günſtigen Erfolg dieſer Verordnung berichtet der Gießener Profeſſor der Augen⸗ heilkunde Dr. v. Hippel in ſeiner Schrift:Uber den Einfluß hygieniſcher Maßregeln auf die Schulmyopie(Gießen, Ricker, 1889) ²⁵). Danach war der Prozentſatz der Kurzſichtigen am Gießener Gymnaſium vom Jahre 18811889 ganz bedeutend verringert worden und zwar durchweg in allen Klaſſen von Quinta bis Oberprima(ſo z. B. in Quinta von 12,5% auf 9,1%; in Unterſekunda von 57,6% auf 36% und in Oberprima gar von 78,6% auf 28,5%) ²).

In ſehr anerkennenswerter Weiſe äußert ſich über die Löſung der Überbürdungsfrage in Heſſen der durch verſchiedene Veröffentlichungen über ſchulhygieniſche Fragen bekannt gewordene Nürnberger Augen⸗ und Ohrenarzt Dr. Paul Schubert im 12. Band der Zeitſchrift für Schulgeſundheits⸗ pflege. Dort heißt es pag. 252:Wir wiſſen jetzt, dank der nunmehr 15jährigen Erfahrungen(etzt ſind es bereits 18 Jahre), die auf den heſſiſchen Gymnaſien mit den..... geforderten Maximal⸗ arbeitszeiten gemacht worden ſind, daß dieſelben keineswegs ein Sinken des geiſtigen Niveaus unſerer höheren Lehranſtalten zur Folge haben, daß vielmehr mit verbeſſerten Unterrichtsmethoden auch bei geringer Sitz⸗ und Schreibarbeit(auch davon handelt die miniſterielle Verfügung) dieſelben Lehrziele erreicht werden können und auch wirklich erreicht werden.

Die Verfügung des Großh. Heſſ. Miniſteriums, die dieſe Reform des geſamten heſſiſchen höheren Schulweſens ausgeſprochen hatte, iſt bis auf den heutigen Tag noch rechtskräftig, und die Direktoren und die Lehrerſchaft haben dafür zu ſorgen, daß alljährlich in beſonderer Konferenz für ſämt⸗ liche Klaſſen und für jedes einzelne Fach eines jeden Wochentages das Protokoll über die häusliche

²³) ibid. ²⁴) ibid.

²⁸) Vgl. Dr. Paul Schubert: Vorſchläge zum weiteren Ausbau des Schularztweſens. Ztſchr. f. Sch.⸗G.⸗Pfl., Bd. 12(1899), pag. 453 und 454.

²3) ibid. pag. 453.